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07.03.2011 | Alle Steuerspar-Chancen nutzen!

So profitieren Sie optimal von den Verfahren anderer Steuerzahler

Die Steuererklärung 2010 steht vor der Tür. Und bereits hier gilt es, möglichst alle Steuerspar-Chancen zu nutzen. Großes Potenzial zum Steuern sparen bieten vor allem die strittigen Fragen, zu denen bereits Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH), Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig sind. Denn an diese Verfahren können Sie sich „anhängen“, ohne dabei selbst ein (Prozesskosten-)Risiko eingehen zu müssen.  

Ruhen des Verfahrens sichern

Wie gehen Sie vor? Sie machen sich bei den umstrittenen Fragen in Ihrer Steuererklärung die für Sie vorteilhafte Auffassung zu eigen. Dem wird Ihr Finanzamt mit großer Wahrscheinlichkeit nicht folgen und Sie in Ihrem Steuerbescheid darauf hinweisen.  

 

Praxishinweis

In diesem Fall legen Sie Einspruch ein, verweisen auf das entsprechende Verfahren beim BFH, BVerfG oder EuGH und beantragen, dass Ihr Verfahren bis zur endgültigen Entscheidung ruht (§ 363 Absatz 2 Abgabenordnung).  

 

Damit Sie Ihre Rechte wahren können, stellen wir Ihnen nachfolgend die für Sie persönlich und Ihre Maklerunternehmen wichtigsten anhängigen Verfahren vor. Außerdem haben wir die für Ihre Kunden wichtigsten Verfahren mit Versicherungsbezug aufgeführt - vornehmlich aus dem Bereich der Lebensversicherung.