25.11.2015 · Fachbeitrag aus Arbeitsrecht aktiv · Betriebsübergang
Die Widerspruchsfrist des ArbN von einem Monat wird bei einem Betriebsübergang erst durch vollständige Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB seitens des alten ArbG oder des Erwerbers in Gang gesetzt. Fehlen wesentliche Angaben zur Länge der künftigen Beschäftigungsmöglichkeit, ist die Unterrichtung unvollständig (LAG Düsseldorf 14.10.15, 1 Sa 733/15, Abruf-Nr. 145820 ).
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus Verkehrsrecht aktuell · Fahrverbot
Das Außerachtlassen einer besonderen und zum Schutze der übrigen Verkehrsteilnehmer vor unerwarteten Rasern unerlässlichen gesteigerten Sorgfalt bei der Beobachtung von Verbotsaufhebungszeichen ist regelmäßig als grobe Nachlässigkeit zu bewerten und führt zum Ausschluss eines Augenblicksversagens (OLG Koblenz 12.9.05, 1 Ss 235/05, Abruf-Nr.
053653
).
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