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· Fachbeitrag · Kfz-Kosten/Lohnsteuer

Auch individuelle Zuzahlungen Ihres Mitarbeiters mindern den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil

| Haben Sie als Arbeitgeber mit Ihrem Mitarbeiter im Maklerunternehmen vereinbart, dass er sich an den Kosten seines Dienstwagens beteiligt, mindert diese Zuzahlung den lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Der BFH hat jetzt entschieden, dass das auch für individuelle Zuzahlungen wie z. B. selbst getragene Benzinkosten gilt. Damit stellt sich der BFH gegen die Finanzverwaltung. Noch ist nicht klar, wie die Finanzverwaltung darauf reagiert und welche Korrekturmöglichkeiten sie zulassen wird. Als Arbeitgeber können Sie aber zumindest für die Zukunft die Weichen stellen. |

Pauschale und individuelle Zuzahlungen des Arbeitnehmers

Zahlt Ihr Mitarbeiter an Sie für die außerdienstliche Nutzung, d. h. für private Fahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit, eines betrieblichen Fahrzeugs ein pauschales Nutzungsentgelt oder einen an den gefahrenen Kilometern ausgerichteten Betrag, mindert dies den geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung. Das war schon bisher unstreitig.

 

Individuelle nutzungsabhängige Kfz-Kosten sind abziehbar

Nach Ansicht der Finanzverwaltung liegt kein Nutzungsentgelt vor, wenn der Mitarbeiter einzelne nutzungsabhängige Kfz-Kosten trägt, wie z. B. für Kraftstoff, Versicherung oder Wagenwäsche (BMF, Schreiben vom 19.04.2013, Az. IV C 5 - S 2334/11/10004, Abruf-Nr. 131337).