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· Fachbeitrag · Betriebseinnahmen

So sind Zahlungen des Vertreterversorgungswerks an den Versicherungsvertreter zu versteuern

von Diplom-Finanzwirt (FH), Steuerberater Hans Walter Schoor, Kemmenau

| Versicherungsvertreter müssen die Zahlungen aus dem Vertreterversorgungswerk als nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuern, erhalten aber ab einem bestimmten Alter für diese Einkünfte den Altersentlastungsbetrag. Lernen Sie nachfolgend die steuerlichen Spielregeln kennen, damit Sie nicht zu viel Steuern zahlen müssen. |

Nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Die Zahlungen eines Versorgungswerks an einen früheren Vertreter sind als nachträgliche gewerbliche Einkünfte in voller Höhe steuerpflichtig und nicht nur mit dem Ertrags- bzw. Besteuerungsanteil. Sie unterliegen aber nicht mehr der Gewerbesteuer.

 

Zahlungen des Versorgungswerks voll steuerpflichtig

Das FG Baden-Württemberg hat klargestellt, dass die Zahlungen eines Versorgungswerks an einen früheren Vertreter als nachträgliche gewerbliche Einkünfte in voller Höhe zu versteuern sind (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG in Verbindung mit § 24 Nr. 2 EStG).