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  • · Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel/Ausfuhrlieferungen

    Umsatzsteuer bei Verkäufen über befreundete Autohäuser im EU-Ausland und im Drittland

    von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund

    | Im Tagesgeschäft deutscher Kfz-Händler, die in Grenzgebieten ansässig sind, kommt es immer wieder vor, dass Fahrzeuge in das angrenzende Ausland verkauft werden und sich diese im Zeitpunkt der Lieferung bereits dort im Ausland befinden. Erfahren Sie, welche (nachteiligen) Folgen das umsatzsteuerlich mit sich bringen kann und wie sich diese vermeiden lassen. |

    Neue Praxisfälle

    Das Thema ist an sich nicht neu. Verschiedene Fallgestaltungen kennen Sie bereits aus der Februar-Ausgabe 2013 von „ASRl“ (Seite 11). Nun sind bei der Beratung von Autohäusern durch den Autor und aus Leseranfragen an die „ASR“-Redaktion weitere Fallgestaltungen bekannt geworden.

     

    • Fall 1

    Kfz-Händler D ist im Bodenseekreis im „Dreiländereck“ Deutschland-Österreich-Schweiz auf deutscher Seite ansässig. Beim allmonatlichen „Händlerstammtisch“ vereinbart er mit seinem österreichischen Kollegen A mit Sitz in Bregenz, dass A bei sich in Österreich zukünftig auch Fahrzeuge von D ausstellt und bei erfolgreicher Kundenvermittlung von D eine Provision erhält.