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  • · Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel

    Die neue Gelangensbestätigung: Antworten auf die zehn wichtigsten Fragen aus der Praxis - Teil I

    von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dozent und Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Partner der kmk Steuerberatungs-GmbH, Dortmund / Dresden

    | Der Countdown für die neue Gelangensbestätigung läuft. Am 30. September 2013 endet die dreimonatige Übergangsfrist, ab 1. Oktober 2013 brauchen Sie in der Regel eine Gelangensbestätigung um die Steuerfreiheit Ihrer innergemeinschaftlichen Kfz-Lieferungen abzusichern. ASR hat die Entwicklung der Gelangensbestätigung mit mehreren Beiträgen begleitet. In dieser und in der nächsten Ausgabe finden Sie die Antworten auf jeweils fünf Fragen, die in der Praxis an ASR gestellt wurden. |

    Frage 1: Was ist die „Gelangensbestätigung“?

    Die Gelangensbestätigung ist eine Bestätigung des EU-Kunden, dass die Ware - bei Ihnen als Autohaus also in der Regel das Fahrzeug - bei Ihrem Kunden im EU-Ausland angekommen ist.

     

    Rechtsgrundlage ist der neu gefasste § 17a Abs. 2 Nr. 2 (Gelangensbestätigung im engeren Sinne) und Abs. 3 (Alternativnachweise) Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV).