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  • · Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel

    EU-Verkäufe von Leasing- und Vorführwagen: So tappen Sie nicht in die „Registrierungsfalle“!

    von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund

    | In der Praxis sind es insbesondere die - vermeintlich guten - „Gelegenheiten“ (Spontangeschäfte), die mit steuerlich nicht be- oder erkannten Risiken behaftet sind. Insbesondere im grenznahen Bereich tappen so manche Kfz-Händler beim Verkauf von Leasingfahrzeugen am Ende der Mietzeit oder bei Vorführwagen, die sich bereits im Besitz ausländischer Kunden befinden, in die „Registrierungsfalle“. Ein- und Verkäufer sollten auf der Hut sein und sich bei außergewöhnlichen Umsätzen vorab absichern. |

    Fehler eines Herstellers zeigt das Problem beispielhaft

    Aus dem Umfeld eines deutschen Automobilherstellers wurde unlängst folgender „Fauxpas“ bekannt:

     

    • Echtfall aus der Praxis

    Zu einem großen deutschen Automobilhersteller (H) gehört auch die 100-prozentige Tochtergesellschaft T, die mit Markenzubehör handelt. Die Steuerabteilung des H ist - vernünftigerweise - stets darauf bedacht, teure Umsatzsteuer-Registrierungen im EU-Ausland zu vermeiden. H liefert dementsprechend vorzugsweise steuerfrei innergemeinschaftlich aus Deutschland. Nunmehr stellte T die Produkte auf einer Messe in Frankreich aus. Am Ende der Messe geht Kunde K auf die Standbetreuer zu und unterbreitet ihm ein Angebot zum Ankauf der gesamten Ausstellungsware. Als der Verkäufer V der T davon erfährt, ist er „begeistert“, spart er sich doch die Kosten für den Rücktransport und tätigt gleichzeitig einen Verkauf. Die Freude des V währte jedoch nicht lang. Die französische Steuerverwaltung erkannte, dass die Ware nicht für den Umsatz aus Deutschland nach Frankreich gebracht worden war, sondern dass sich diese bereits aus anderem Grund - nämlich aufgrund der Messe - bereits in Frankreich befand.