02.03.2026 · Fachbeitrag aus Gestaltende Steuerberatung · Praxisfall
Wird ein Gewerbebetrieb veräußert, ist nach § 16 Abs. 2 EStG ein Veräußerungsgewinn zu ermitteln, der begünstigt besteuert wird (§ 16 Abs. 4, § 34 EStG). Diese Grundsätze gelten auch für die Veräußerung des Betriebs einer Mitunternehmerschaft. Welche Voraussetzungen hierbei erfüllt sein müssen und welche Grundsätze bei der Abgrenzung des laufenden Gewinns vom Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn gelten, soll der nachfolgende Beitrag am Beispiel einer GmbH & Co. KG aufzeigen.
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