01.06.2026 · Fachbeitrag aus Erbrecht effektiv · Berliner Testament
Das Berliner Testament ist bekanntermaßen der Deutschen liebstes Kind. Erbschaftsteuerlich ist das Berliner Testament bei größeren Vermögen gelinde gesagt ungünstig. So bleiben bei der klassischen Gestaltung, bei der sich die Eheleute zunächst gegenseitig als Alleinerben einsetzen und am Ende die Kinder als Schlusserben bestimmen, die Freibeträge der Kinder beim Tod des ersten Ehegatten ungenutzt. Hinzu kommt, dass sowohl im ersten als auch im zweiten Erbfall regelmäßig die steuerliche ...
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