01.07.2025 · Fachbeitrag aus Gestaltende Steuerberatung · Umsatzsteuer
Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug setzt eine wirtschaftliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen voraus. Eine Holding übt keine wirtschaftliche Tätigkeit aus und ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn sie lediglich Gesellschaftsanteile erwirbt, hält und veräußert (sogenannte Finanzholding), da Erträge aus Beteiligungen nicht zu steuerbaren Ausgangsumsätzen führen (FG Münster 11.3.25, 15 K 133/22 U).
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