12.09.2025 · Fachbeitrag aus Zahnarztpraxis professionell · Personalmanagement
ZFAs und solche in der Ausbildung leiden enorm unter ihrer Arbeitsbelastung. Das zeigte eine aktuelle britische Untersuchung und fragte, warum das so ist. Denn wer weiß, warum sein Personal gestresst ist, kann dem entgegenwirken. Mentoring scheint hier zudem eine hilfreiche Interventionsmaßnahme zu sein.
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14.08.2025 · Fachbeitrag aus Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht · Impulsgeber für Wachstum?
Mit dem Koalitionsvertrag vom 5.5.2025 hat die neue Bundesregierung ein steuerpolitisches Maßnahmenpaket angekündigt, das Investitionen erleichtern, die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit verbessern und das Wirtschaftswachstum anregen soll. Die erste konkrete Umsetzung erfolgte nun mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm“, das am 26.6.2025 im Bundestag beschlossen wurde. Die Zustimmung des Bundesrats ist am 11.7. erfolgt. Ziel des Gesetzes ist die kurzfristige ...
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12.09.2025 · Fachbeitrag aus Forderungsmanagement professionell · Kostenrecht
Es gehört zu den alltäglichen Ärgernissen, dass Gerichte – aber auch die Bevollmächtigten der Parteien – sich erst unmittelbar vor einem Termin zur mündlichen Verhandlung mit der Sache beschäftigen und dann noch kurzfristig Prozesserklärungen abgegeben werden oder in der Sache vorgetragen wird. Das kann kostenrechtliche Nachteile haben, wie ein Fall des OLG Dresden mit einer kurzfristigen Klagerücknahme am Terminstag zeigt. Zugleich wird deutlich, dass die Rechtsprechung durchaus ...
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12.09.2025 · Fachbeitrag aus Forderungsmanagement professionell · Insolvenzanfechtung
Die Insolvenzanfechtung kann Fluch und Segen sein. Trifft Sie eine Zahlung, die zugunsten des vertretenen Gläubigers eingegangen ist, geht das Bemühen dahin, sie abzuwehren. Betrifft sie dagegen einen konkurrierenden Gläubiger, ist sie zu begrüßen, weil damit die Insolvenzmasse gestärkt und die potenzielle Quote erhöht werden kann. Dabei spielt eine entscheidende Rolle, ob eine kongruente oder inkongruente Zahlung vorliegt. Anfechtbar ist nach § 130 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 InsO eine ...
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10.10.2023 ·
Downloads allgemein aus MK Mietrecht kompakt · Downloads · Nebengebiete
Um den Kohlendioxidausstoß durch das Verbrennen von z. B. Erdgas oder Heizöl zu verringern, wird ein gesetzlicher Kohlendioxidpreis erhoben. Nach dem seit 1.1.23 in Kraft befindlichen CO2KostAufG – das auch für Mietverträge vor 2023 gilt – sind bei brennstoffbetriebenen Heizungen die im Brennstoffpreis enthaltenen Kohlendioxidkosten nach feinschrittigen Regelungen zwischen Mieter und Vermieter anhand einer Einstufungstabelle aufzuteilen (BGBl. 2022, 2159). Das CO2KostAufG genießt nach seinem § 2 Abs. 4 Vorrang gegenüber § 6 Abs. 1 HeizkostenV und hat als Ganzes Vorrang gegenüber rechtsgeschäftlichen Bestimmungen. Gleichwohl bleibt die Pflicht bestehen, Betriebskosten von Zentralheizungen nach der HeizkostenV verbrauchsbezogen zu verteilen. Es kann also nicht rechtswirksam vereinbart werden, auf die Anwendbarkeit des CO2KostAufG zu verzichten. Das folgende Dokument stellt die Gesamtproblematik ausführlich dar – nebst Berechnungsbeispiel.
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28.08.2023 · Fachbeitrag aus Auto Steuern Recht · Bilanz
Der Verkauf von Leasingfahrzeugen gehört mittlerweile für jedes Autohaus zum „daily business“. Dabei ebenfalls gang und gäbe: Eine Rückkaufverpflichtung des Händlers. Übernimmt der Leasingnehmer das Fahrzeug nach Auslaufen des Leasingvertrags nämlich nicht, muss es der Händler – auf Verlangen des Leasinggebers – zurückkaufen. Dann drohen Verluste. Wie Sie diese in der Steuerbilanz darstellen, damit sie auch der Betriebsprüfung standhalten, zeigt Ihnen Teil 2 der ...
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10.10.2023 ·
Downloads allgemein aus MK Mietrecht kompakt · Downloads · Nebengebiete
Um den Kohlendioxidausstoß durch das Verbrennen von z. B. Erdgas oder Heizöl zu verringern, wird ein gesetzlicher Kohlendioxidpreis erhoben. Nach dem seit 1.1.23 in Kraft befindlichen CO2KostAufG – das auch für Mietverträge vor 2023 gilt – sind bei brennstoffbetriebenen Heizungen die im Brennstoffpreis enthaltenen Kohlendioxidkosten nach feinschrittigen Regelungen zwischen Mieter und Vermieter anhand einer Einstufungstabelle aufzuteilen (BGBl. 2022, 2159). Das CO2KostAufG genießt nach seinem § 2 Abs. 4 Vorrang gegenüber § 6 Abs. 1 HeizkostenV und hat als Ganzes Vorrang gegenüber rechtsgeschäftlichen Bestimmungen. Gleichwohl bleibt die Pflicht bestehen, Betriebskosten von Zentralheizungen nach der HeizkostenV verbrauchsbezogen zu verteilen. Es kann also nicht rechtswirksam vereinbart werden, auf die Anwendbarkeit des CO2KostAufG zu verzichten. Das folgende Dokument stellt die Gesamtproblematik ausführlich dar – nebst Berechnungsbeispiel.
Eine aktualisierte Version von September 2023 finden Sie unter der Abruf-Nr. 49740489.
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