05.05.2025 · Nachricht aus Mandat im Blickpunkt · Steuerstundungsmodelle
Die Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Verluste aus Steuerstundungsmodellen (§ 15b EStG) ist auch bei definitiven Verlusten verfassungsgemäß (BFH 21.11.24, IV R 6/22, Abruf-Nr. 247049 ; BFH, PM Nr. 14/25 vom 13.3.25.)
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05.05.2025 · Nachricht aus Erbrecht effektiv · Stiftung
Eine Satzung ist dann als Bestandteil einer letztwilligen Verfügung anzusehen, wenn das Testament einen Verweis auf sie enthält, sie den Formerfordernissen eines Testaments genügt und alle für das Stiftungsgeschäft erforderlichen Regelungen enthält. Zudem kann eine Anordnung des Erblassers außer Kraft gesetzt werden, wenn dadurch die Verwirklichung des Erblasserwillens wahrscheinlich ist. So kann eine Anordnung aufzuheben sein, wenn hierdurch die Errichtung der als Erbin eingesetzten ...
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10.10.2023 ·
Downloads allgemein aus MK Mietrecht kompakt · Downloads · Nebengebiete
Um den Kohlendioxidausstoß durch das Verbrennen von z. B. Erdgas oder Heizöl zu verringern, wird ein gesetzlicher Kohlendioxidpreis erhoben. Nach dem seit 1.1.23 in Kraft befindlichen CO2KostAufG – das auch für Mietverträge vor 2023 gilt – sind bei brennstoffbetriebenen Heizungen die im Brennstoffpreis enthaltenen Kohlendioxidkosten nach feinschrittigen Regelungen zwischen Mieter und Vermieter anhand einer Einstufungstabelle aufzuteilen (BGBl. 2022, 2159). Das CO2KostAufG genießt nach seinem § 2 Abs. 4 Vorrang gegenüber § 6 Abs. 1 HeizkostenV und hat als Ganzes Vorrang gegenüber rechtsgeschäftlichen Bestimmungen. Gleichwohl bleibt die Pflicht bestehen, Betriebskosten von Zentralheizungen nach der HeizkostenV verbrauchsbezogen zu verteilen. Es kann also nicht rechtswirksam vereinbart werden, auf die Anwendbarkeit des CO2KostAufG zu verzichten. Das folgende Dokument stellt die Gesamtproblematik ausführlich dar – nebst Berechnungsbeispiel.
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28.08.2023 · Fachbeitrag aus Auto Steuern Recht · Bilanz
Der Verkauf von Leasingfahrzeugen gehört mittlerweile für jedes Autohaus zum „daily business“. Dabei ebenfalls gang und gäbe: Eine Rückkaufverpflichtung des Händlers. Übernimmt der Leasingnehmer das Fahrzeug nach Auslaufen des Leasingvertrags nämlich nicht, muss es der Händler – auf Verlangen des Leasinggebers – zurückkaufen. Dann drohen Verluste. Wie Sie diese in der Steuerbilanz darstellen, damit sie auch der Betriebsprüfung standhalten, zeigt Ihnen Teil 2 der ...
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