06.03.2025 · Fachbeitrag aus Betriebswirtschaft im Blickpunkt · Finanzierungsberatung
Wärmepumpe ja oder nein? In einigen – besonders gut gedämmten – Immobilien ist die Wärmepumpe oft eine gute Lösung. Allerdings können die Kosten für die Wärmepumpe einschließlich der Installationskosten so hoch sein, dass sie sich trotz Förderung nicht rechnet, insbesondere wenn eine funktionierende Heizung vorhanden ist. Neben der finanziellen Bewertung müssen qualitative Kriterien wie Lärm, Platzbedarf und auf der positiven Seite die Kühlmöglichkeit im Sommer berücksichtigt ...
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06.03.2025 · Fachbeitrag aus Betriebswirtschaft im Blickpunkt · Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
Ende 2024 sollte die Novelle des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen – EDL-G in Kraft treten. Nach dem Koalitionsbruch liegt das Gesetzesvorhaben zunächst „auf Eis“. Die geplante Novelle beinhaltet eine Reihe von Änderungen, die sich auf die bisherige Durchführungspraxis der Energieauditpflicht in Verbindung mit den gesetzlichen Pflichten des Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz – EnEfG auswirken. Wie ist der aktuelle Stand und was ...
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02.09.2025 · Fachbeitrag aus Mandat im Blickpunkt · Einkommen- und Umsatzsteuer
Insbesondere in der Immobilien- und der Versicherungsbranche kommt es vor, dass Provisionen gezahlt werden, wenn jemand Kontaktdaten eines potenziellen Kunden weitergibt. Diese Personen werden auch als Tippgeber bezeichnet. Der folgende Beitrag zeigt, in welchen Fällen diese Provisionen der Einkommen- und der Umsatzsteuer unterliegen.
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10.10.2023 ·
Downloads allgemein aus MK Mietrecht kompakt · Downloads · Nebengebiete
Um den Kohlendioxidausstoß durch das Verbrennen von z. B. Erdgas oder Heizöl zu verringern, wird ein gesetzlicher Kohlendioxidpreis erhoben. Nach dem seit 1.1.23 in Kraft befindlichen CO2KostAufG – das auch für Mietverträge vor 2023 gilt – sind bei brennstoffbetriebenen Heizungen die im Brennstoffpreis enthaltenen Kohlendioxidkosten nach feinschrittigen Regelungen zwischen Mieter und Vermieter anhand einer Einstufungstabelle aufzuteilen (BGBl. 2022, 2159). Das CO2KostAufG genießt nach seinem § 2 Abs. 4 Vorrang gegenüber § 6 Abs. 1 HeizkostenV und hat als Ganzes Vorrang gegenüber rechtsgeschäftlichen Bestimmungen. Gleichwohl bleibt die Pflicht bestehen, Betriebskosten von Zentralheizungen nach der HeizkostenV verbrauchsbezogen zu verteilen. Es kann also nicht rechtswirksam vereinbart werden, auf die Anwendbarkeit des CO2KostAufG zu verzichten. Das folgende Dokument stellt die Gesamtproblematik ausführlich dar – nebst Berechnungsbeispiel.
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28.08.2023 · Fachbeitrag aus Auto Steuern Recht · Bilanz
Der Verkauf von Leasingfahrzeugen gehört mittlerweile für jedes Autohaus zum „daily business“. Dabei ebenfalls gang und gäbe: Eine Rückkaufverpflichtung des Händlers. Übernimmt der Leasingnehmer das Fahrzeug nach Auslaufen des Leasingvertrags nämlich nicht, muss es der Händler – auf Verlangen des Leasinggebers – zurückkaufen. Dann drohen Verluste. Wie Sie diese in der Steuerbilanz darstellen, damit sie auch der Betriebsprüfung standhalten, zeigt Ihnen Teil 2 der ...
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10.10.2023 ·
Downloads allgemein aus MK Mietrecht kompakt · Downloads · Nebengebiete
Um den Kohlendioxidausstoß durch das Verbrennen von z. B. Erdgas oder Heizöl zu verringern, wird ein gesetzlicher Kohlendioxidpreis erhoben. Nach dem seit 1.1.23 in Kraft befindlichen CO2KostAufG – das auch für Mietverträge vor 2023 gilt – sind bei brennstoffbetriebenen Heizungen die im Brennstoffpreis enthaltenen Kohlendioxidkosten nach feinschrittigen Regelungen zwischen Mieter und Vermieter anhand einer Einstufungstabelle aufzuteilen (BGBl. 2022, 2159). Das CO2KostAufG genießt nach seinem § 2 Abs. 4 Vorrang gegenüber § 6 Abs. 1 HeizkostenV und hat als Ganzes Vorrang gegenüber rechtsgeschäftlichen Bestimmungen. Gleichwohl bleibt die Pflicht bestehen, Betriebskosten von Zentralheizungen nach der HeizkostenV verbrauchsbezogen zu verteilen. Es kann also nicht rechtswirksam vereinbart werden, auf die Anwendbarkeit des CO2KostAufG zu verzichten. Das folgende Dokument stellt die Gesamtproblematik ausführlich dar – nebst Berechnungsbeispiel.
Eine aktualisierte Version von September 2023 finden Sie unter der Abruf-Nr. 49740489.
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