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15.01.2025 · Fachbeitrag aus Auto Steuern Recht · Autokaufrecht

Rechtliche Grundlagen: So lässt sich der Käufer zuverlässig als „Verbraucher“ einordnen

Der immer weiter zunehmende Verbraucherschutz, den die EU den Mitgliedsstaaten verpflichtend auferlegt, spielt rund um den Autokauf eine sehr große Rolle. Im Streitfall kann es von entscheidender Bedeutung sein, ob der Käufer als Verbraucher gehandelt hat. Denn nur der Verbraucher hat die Widerrufsrechte beim finanzierten Kauf, beim Fernabsatz und beim außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Vertrag. Und nur beim Verbraucher als Käufer gibt es die Pflicht zur vorvertraglichen ...  > lesen

19.09.2025 · Fachbeitrag aus Abrechnung aktuell · GOÄ-Positionen im Fokus

Kinderzuschläge gemäß GOÄ – diese Details zu K1 und K2 sollten bekannt sein

Neben den Unzeitzuschlägen A bis D (Kapitel B II der GOÄ) sowie E bis H (Kapitel B V der GOÄ) sind als jeweils letzte Zuschläge die Kinderzuschläge K1 bzw. K2 aufgeführt. Diese Zuschläge werden in manchen Hausarztpraxen, vor allem in solchen, in denen Kinder eher seltener behandelt werden, schnell auch mal vergessen. In dieser Zusammenstellung sollen noch einmal die grundsätzlichen Abrechnungsbedingungen für diese Zuschläge dargestellt werden.  > lesen

01.09.2025 · Fachbeitrag aus Familienrecht kompakt · Gesetzgebungsverfahren

So sieht der Referentenentwurf zur Neuregelung des Anfechtungsrechts leiblicher Väter aus

Das BMJV hat einen Referentenentwurf veröffentlicht, um ein Urteil des BVerfG (9.4.24, 1 BvR 2017/21, FK 24, 95) umzusetzen. Es hat entschieden, dass § 1600 Abs. 2 Alt. 1, Abs. 3 S. 1 BGB mit Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG unvereinbar ist. Es ging darum, ob ein leiblicher, aber nicht rechtlicher Vater trotz einer sozial-familiären Beziehung des Kindes zu (s)einem rechtlichen Vater zur Elternstelle werden kann. Die dem Gesetzgeber ursprünglich bis zum 30.6.25 gesetzte Frist, um eine ...  > lesen

08.09.2025 · Fachbeitrag aus Familienrecht kompakt · Unrichtige Ehezeit

Das sind die Folgen einer vertraglichen
Begrenzung des VA auf einen Teil der Ehezeit

Bei einem Fehler der ersten Instanz, der sich auf alle Anrechte im VA auswirkt (hier eine falsche Ehezeit), besteht eine Abänderungsbefugnis des Beschwerdegerichts nur in Bezug auf das bei dem beschwerdeführenden Versorgungsträger bestehende Anrecht. Das hat das OLG Hamburg entschieden.  > lesen

22.09.2025 · Nachricht aus Familienrecht kompakt · Blitzlicht Mandatspraxis

Ab wann wird eine Ausbildungsvergütung
beim Unterhalt berücksichtigt?

Nimmt ein Kind eine Ausbildung auf und erhält Ausbildungsvergütung, ist fraglich, ab wann dies gegenüber dem barunterhaltspflichtigen Elternteil bei Minderjährigen zur Hälfte und bei Volljährigen in Gänze zu berücksichtigen ist. > lesen

15.09.2025 · Nachricht aus Praxis Steuerstrafrecht · Literaturtipps

Für Sie gelesen und für gut befunden!

Damit Sie in der Informationsflut nicht untergehen, zeigt die folgende Übersicht, was wirklich lesenswert für Ihre Mandatsbearbeitung ist. > lesen

05.05.2025 · Sonderausgaben aus ZP Zahnarztpraxis professionell · Downloads · Effiziente Praxisführung

Sonderausgabe "BWA in der Zahnarztpraxis lesen und vergleichen"

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10.10.2023 · Downloads allgemein aus MK Mietrecht kompakt · Downloads · Nebengebiete

Das CO2-KostAufG und zahlreiche Fragen - aktualisierte Version 09-2023

Um den Kohlendioxidausstoß durch das Verbrennen von z. B. Erdgas oder Heizöl zu verringern, wird ein gesetzlicher Kohlendioxidpreis erhoben. Nach dem seit 1.1.23 in Kraft befindlichen CO2KostAufG – das auch für Mietverträge vor 2023 gilt – sind bei brennstoffbetriebenen Heizungen die im Brennstoffpreis enthaltenen Kohlendioxidkosten nach feinschrittigen Regelungen zwischen Mieter und Vermieter anhand einer Einstufungstabelle aufzuteilen (BGBl. 2022, 2159). Das CO2KostAufG genießt nach seinem § 2 Abs. 4 Vorrang gegenüber § 6 Abs. 1 HeizkostenV und hat als Ganzes Vorrang gegenüber rechtsgeschäftlichen Bestimmungen. Gleichwohl bleibt die Pflicht bestehen, Betriebskosten von Zentralheizungen nach der HeizkostenV verbrauchsbezogen zu verteilen. Es kann also nicht rechtswirksam vereinbart werden, auf die Anwendbarkeit des CO2KostAufG zu verzichten. Das folgende Dokument stellt die Gesamtproblematik ausführlich dar – nebst Berechnungsbeispiel.  > lesen

28.08.2023 · Fachbeitrag aus Auto Steuern Recht · Bilanz

Rückstellungen im Autohaus (Teil 2): Drohende Verluste bei Rücknahme von Leasingrückläufern

Der Verkauf von Leasingfahrzeugen gehört mittlerweile für jedes Autohaus zum „daily business“. Dabei ebenfalls gang und gäbe: Eine Rückkaufverpflichtung des Händlers. Übernimmt der Leasingnehmer das Fahrzeug nach Auslaufen des Leasingvertrags nämlich nicht, muss es der Händler – auf Verlangen des Leasinggebers – zurückkaufen. Dann drohen Verluste. Wie Sie diese in der Steuerbilanz darstellen, damit sie auch der Betriebsprüfung standhalten, zeigt Ihnen Teil 2 der ...  > lesen

03.08.2023 · Sonderausgaben aus ZP Zahnarztpraxis professionell · Downloads · Effiziente Praxisführung

Sonderausgabe "Mehr Umsatz durch angestellte Zahnärzte"

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10.10.2023 · Downloads allgemein aus MK Mietrecht kompakt · Downloads · Nebengebiete

Das CO2-KostAufG und viele offene Fragen

Um den Kohlendioxidausstoß durch das Verbrennen von z. B. Erdgas oder Heizöl zu verringern, wird ein gesetzlicher Kohlendioxidpreis erhoben. Nach dem seit 1.1.23 in Kraft befindlichen CO2KostAufG – das auch für Mietverträge vor 2023 gilt – sind bei brennstoffbetriebenen Heizungen die im Brennstoffpreis enthaltenen Kohlendioxidkosten nach feinschrittigen Regelungen zwischen Mieter und Vermieter anhand einer Einstufungstabelle aufzuteilen (BGBl. 2022, 2159). Das CO2KostAufG genießt nach seinem § 2 Abs. 4 Vorrang gegenüber § 6 Abs. 1 HeizkostenV und hat als Ganzes Vorrang gegenüber rechtsgeschäftlichen Bestimmungen. Gleichwohl bleibt die Pflicht bestehen, Betriebskosten von Zentralheizungen nach der HeizkostenV verbrauchsbezogen zu verteilen. Es kann also nicht rechtswirksam vereinbart werden, auf die Anwendbarkeit des CO2KostAufG zu verzichten. Das folgende Dokument stellt die Gesamtproblematik ausführlich dar – nebst Berechnungsbeispiel. Eine aktualisierte Version von September 2023 finden Sie unter der Abruf-Nr. 49740489.  > lesen