03.03.2025 · Fachbeitrag aus Erbrecht effektiv · Erbvertrag
Das OLG Celle hat sich mit der Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung des (künftigen) Ehegatten bei Vorliegen der Voraussetzungen der Ehescheidung und Zustimmung des Erblassers zum Scheidungsantrag, § 2077 Abs. 1 S. 2 BGB, befasst. Dabei hat das Gericht auch zur Wirkung von Erklärungen im Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren entschieden.
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