01.09.2025 · Fachbeitrag aus Gestaltende Steuerberatung · Kapitalgesellschaften
Bei einer GmbH, die in eine wirtschaftliche Krise geraten ist, sind oftmals Maßnahmen zur Sanierung unumgänglich, um z. B. eine Insolvenzantragspflicht zu vermeiden oder zumindest eine bilanzielle Überschuldung zu beseitigen. Neben der Zuführung von frischem Eigenkapital (vgl. Ott, GStB 23, 456) werden auch Maßnahmen zur finanziellen Restrukturierung diskutiert, die sich positiv auf der Passivseite der Bilanz auswirken. Häufig kommt dann in der Praxis der Forderungsverzicht mit oder ohne ...
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01.09.2025 · Fachbeitrag aus Gestaltende Steuerberatung · Zweites Quartal 2025
Wie gewohnt haben wir auch aus den im zweiten Quartal 2025 veröffentlichten FG-Urteilen wieder die besonders praxisrelevanten Entscheidungen für Sie herausgefiltert, auf den Punkt gebracht und um weiterführende Hinweise für die Gestaltungs- und Abwehrberatung ergänzt.
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01.09.2025 · Fachbeitrag aus Gestaltende Steuerberatung · Absetzung für Abnutzung
Die AfA von Gebäuden beträgt je nach Nutzung und Bauantrag oder Kaufdatum üblicherweise nur 2, 2,5 oder 3 %, wenn keine Sonderabschreibung etwa nach § 7b EStG infrage kommt. Damit unterstellt der Gesetzgeber typisierend eine Nutzungsdauer von 50, 40 oder 33 Jahren. Vielen Immobilienbesitzern ist dies ein Dorn im Auge – und so wird hin und wieder versucht, eine höhere Abschreibung durchzusetzen. Grundsätzlich ist dies auch zulässig, wenn die Nutzungsdauer des Gebäudes tatsächlich ...
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07.07.2025 · Fachbeitrag aus Arbeitsrecht aktiv · Die letzte Seite
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum PKH-Anspruch, zum Urlaub und zum Kündigungsrecht.
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01.09.2025 · Fachbeitrag aus Gestaltende Steuerberatung · Immobilien
Erfolgen innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Grundstückserwerb weder Grundstücksverkäufe noch diese vorbereitende Maßnahmen, kann bei Veräußerung einer zweistelligen Anzahl von Objekten im sechsten Jahr aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ein gewerblicher Grundstückshandel zu verneinen sein (BFH 20.3.25, III R 14/23, Abruf-Nr. 248227 ).
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