27.08.2025 · Fachbeitrag aus ChefärzteBrief · Chefarztvertragsrecht
Ein Chefarztvertrag ist nicht allein wegen einer aus Sicht der Arbeitgeberseite überhöhten Vergütung unwirksam. Denn nur die Wahrnehmung einer Vergütung als überhöht kann das Vorliegen einer nach § 299a Strafgesetzbuch (StGB) erforderlichen Unrechtsvereinbarung nicht begründen. Die bloße Möglichkeit eines unrechtmäßigen Zuweiserverhaltens reicht für eine Unrechtsvereinbarung i. S. d. Antikorruptionsgesetzes (CB 11/2021, Seite 5) nicht aus. Für ein unrechtmäßiges ...
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