06.01.2021 · Fachbeitrag aus Forderungsmanagement professionell · Bürgschaft
Das BGB räumt dem Verbraucher bei bestimmten Vertragsarten ein
Widerrufsrecht ein. Dadurch kann er sich vom Vertragsschluss lösen (§ 355 BGB). Unter welchen Voraussetzungen der Verbraucher eine Verpflichtung aus einem Bürgschaftsvertrag widerrufen kann, ist allerdings seit jeher umstritten. Der BGH (22.9.20, XI ZR 219/19, Abruf-Nr. 218543 ) hat seine bisherige Rechtsprechung für eine der zahlreichen Fallkonstellationen nun revidiert. Für den Bürgschaftsgläubiger und -schuldner besteht ...
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