07.04.2025 · Fachbeitrag aus Arbeitsrecht aktiv · Reform des Mutterschutzes
Am 30.1.25 beschloss der Bundestag durch Änderung des MuSchG einen verbesserten Mutterschutz nach einer Fehlgeburt. Am 14.2.25 ließ der Bundesrat das Gesetz durch Einspruchsverzicht passieren. Der Mutterschutz nach einer Entbindung mit Fehlgeburt wird erweitert. Was ändert sich ab 1.6.25?
> lesen
07.04.2025 · Fachbeitrag aus Arbeitsrecht aktiv · Schadenersatz
Nach § 241 Abs. 2 BGB muss der ArbN auf die Rechte, Rechtsgüter und
Interessen des ArbG Rücksicht nehmen. Wird ihm ein Fahrzeug überlassen, muss er den ArbG über Unfälle und auftretende Mängel unverzüglich informieren, damit dieser die notwendigen Maßnahmen in die Wege leiten kann. Zu den Pflichten des ArbN gehört es aber auch, das ihm überlassene Fahrzeug pfleglich zu behandeln und keine Schäden zu verursachen, die über die üblichen Gebrauchsspuren hinausgehen.
> lesen
05.05.2025 · Fachbeitrag aus Arbeitsrecht aktiv · Beleidigung
Grobe Beleidigungen des ArbG oder seiner Vertreter, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, stellen einen Kündigungsgrund „an sich“ im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB dar.
> lesen
30.04.2025 · Fachbeitrag aus Arbeitsrecht aktiv · Arbeitszeitbetrug
Bei erheblichen vorsätzlichen Verstößen gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Dokumentation der Arbeitszeit ist eine Kündigung gerechtfertigt, ebenso eine Observation durch eine Detektei.
> lesen
08.05.2025 · Fachbeitrag aus Arbeitsrecht aktiv · Entgeltfortzahlung
Der Beweiswert einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) kann erschüttert sein, wenn nach der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung des zu würdigenden Einzelfalls Umstände vorliegen, die zwar für sich betrachtet unverfänglich sein mögen, in der Gesamtschau aber ernsthafte Zweifel am Beweiswert begründen. Es gelten die gleichen Grundsätze wie bei einer inländischen AUB.
> lesen
07.04.2025 · Fachbeitrag aus Arbeitsrecht aktiv · Ausbildungskosten
ArbG und ArbN können wirksame Vereinbarungen über die Beteiligung
an den Kosten einer vom ArbG finanzierten Ausbildung schließen. Diese
benachteiligen den ArbN nicht generell unangemessen. Dies gilt auch für Klauseln, die eine unbedingte Kostenbeteiligung zum Gegenstand haben.
> lesen
02.04.2025 · Fachbeitrag aus Arbeitsrecht aktiv · Nutzungsrechte
Grundsätzlich kann ein ArbG – hier ein Architekturbüro – mit seinem ArbN vertraglich vereinbaren, dass die ausschließlichen Nutzungsrechte an dessen Werken auf den ArbG übergehen. Diese müssen aber genau beschrieben werden. Bei einem Wohnhaus muss es sich um ein Werk von gewisser Schöpfungshöhe handeln.
> lesen