11.10.2018 · Fachbeitrag aus Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht · § 16 EStG
Ein wegen eines Zinszuschusses gebildeter passiver Rechnungsabgrenzungsposten ist im Rahmen einer Betriebsaufgabe zugunsten des Aufgabegewinns aufzulösen, wenn das dem Zinszuschuss zugrunde liegende Darlehen fortgeführt wird.
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