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  • · Fachbeitrag · Pfändungsschutz

    Pfändungsschutz für Hochwasser-Soforthilfen wird gesetzlich geregelt

    | Die Soforthilfen für die von der Flutkatastrophe Betroffenen fließen derzeit an diese. Der Bundestag hat am 7.9.21 über das sog. Aufbauhilfegesetz 2021 (AufbhG 2021; BT-Drucksache 19/32039; 19/32275) entschieden. Das Gesetz sieht zwei wichtige Aspekte zum Schuldnerschutz vor. Hierzu informiert der folgende Beitrag. |

    1. Temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

    Die durch die Flutkatastrophe bei vielen Betrieben entstandenen Schäden und dadurch bedingte Betriebsunterbrechungen haben zur Folge, dass bei vielen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit eintritt und damit ggf. eine Pflicht besteht, einen Insolvenzantrag zu stellen.

     

    Das „Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021“ regelt daher in § 1 eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, wenn der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021 beruht.