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16.10.2018 · Sonderausgaben · Downloads · Vorsorge

Vorsorgevollmachten und Verfügungen

Die Menschen werden immer älter. Damit steigt auch die Zahl Erwachsener, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Die Notwendigkeit, beizeiten Vorsorge zu treffen, hat der Gesetzgeber gesehen und Gestaltungsmittel in Form der Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung zur Verfügung ­gestellt. Die Rechtsprechung stellt an den Inhalt und die Gestaltung hohe Anforderungen. SR zeigt, wie Sie diesen Anforderungen gerecht werden können.

Quelle: 45550310