04.01.2021 · Musterformulierungen · Downloads · Vorsorge
Dauer der Tagesgeldbezugsberechtigung
Der BGH hat den folgenden Grundsatz aufgestellt: „Die nach Ziffer 2.5 AUB 2008 für den Anspruch auf Tagegeld in der Unfallversicherung maßgebliche ärztliche Behandlung endet nicht stets mit der letzten Vorstellung beim Arzt. Sie umfasst vielmehr regelmäßig die Dauer der von dem Arzt angeordneten Behandlungsmaßnahmen.“ In entsprechenden Fällen müssen Sie als Anwalt des VN also abklären, welche weiteren Maßnahmen es nach dem letzten Arztbesuch noch gegeben hat. Diese müssen Sie aufzeigen und ggf. auch unter Beweis stellen. Gegenüber dem VR – oder in der Klageschrift – können Sie dann diese Musterformulierung nutzen.
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