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28.09.2022 · Fachbeitrag aus VVP · Geringfügige Beschäftigung

Fragen und Antworten zur Anhebung
der Geringfügigkeitsgrenze zum 01.10.2022

Zum 01.10.2022 erhöht sich für Minijobber die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro auf 520 Euro. Sie wird dynamisch ausgestaltet und orientiert sich künftig am gesetzlichen Mindestlohn. Dies wirft in der Praxis viele Fragen auf. VVP hat die wichtigsten nachfolgend für Sie zusammengestellt.  > lesen

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28.09.2022 · Fachbeitrag aus ASR · Geringfügige Beschäftigung

Fragen und Antworten zur Anhebung
der Geringfügigkeitsgrenze zum 01.10.2022

Zum 01.10.2022 erhöht sich für Minijobber die Geringfügigkeitsgrenze von 450 auf 520 Euro. Sie wird dynamisch ausgestaltet und orientiert sich künftig am gesetzlichen Mindestlohn. Dies wirft in der Praxis viele Fragen auf. ASR hat die wichtigsten nachfolgend für Sie zusammengestellt.  > lesen

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02.09.2022 · Fachbeitrag aus LGP · Geringfügige Beschäftigung

Zwölf Fragen und Antworten zur Anhebung
der Geringfügigkeitsgrenze ab 01.10.2022

Zum 01.10.2022 erhöht sich für Minijobber die Geringfügigkeitsgrenze von 450 auf 520 Euro. Sie wird dynamisch ausgestaltet und orientiert sich künftig am gesetzlichen Mindestlohn. Dies wirft in der Praxis viele Fragen auf. LGP hat die wichtigsten zwölf nachfolgend für Sie zusammengestellt.  > lesen

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26.08.2022 · Fachbeitrag aus ASR · Geringfügige Beschäftigung/Mindestlohn

Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte nach Anhebung von Mindestlohn und Minijob-Grenze

Die Anhebung von Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze zum 01.10.2022 hat auch zur Folge, dass Arbeitsverträge für geringfügig Beschäftigte künftig anders aussehen müssen als bisher. ASR liefert Ihnen einen Muster-Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte und erläutert Ihnen, wie Sie die einzelnen Passagen geschickt formulieren.  > lesen

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26.08.2022 · Fachbeitrag aus ASR · Geringfügige Beschäftigung/Mindestlohn

Anhebung von Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze – So gelingt die Umsetzung in der Praxis

Zum 01.10.2022 wird der gesetzliche Mindestlohn auf zwölf Euro pro Stunde erhöht. Zugleich wird die Verdienstgrenze für eine geringfügige Beschäftigung auf 520 Euro pro Monat bzw. 6.240 Euro pro Jahr angehoben. Darüber hinaus werden einige wichtige Rahmenbedingungen der geringfügigen Beschäftigung neu geregelt. Der folgende Beitrag erläutert anhand der Rechtslage die sich für die Autohaus-Praxis ergebenden arbeitsvertraglichen Konsequenzen und bietet Ihnen Lösungsansätze an.  > lesen

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