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· Patienteninformation

Antibiotika-Prophylaxe vor einer Zahnbehandlung bei Endoprothesen-Patienten stets erforderlich?

Bild: ©Pixxs - stock.adobe.com

von Caroline-Kristina Havers, Fachwirtin für zahnärztliches Praxismanagement sowie Marketing im Sozial- und Gesundheitswesen, Dortmund

| Hin und wieder erscheinen Patienten nach der Implantation einer Endoprothese ‒ wie z. B. einer künstlichen Hüfte oder eines Knie-Gelenks ‒ in der Zahnarztpraxis und fragen, ob nun vor jedem zahnärztlichen Eingriff eine Antibiose durchgeführt werden muss. Die Aussagen verschiedenster Ärzte zu dem Thema reichen von: „grundsätzlich ja“ bis hin zu „das muss der Zahnarzt entscheiden“. Das führt zu Verunsicherungen. |

 

 

Grundsätzliches zur Verordnung von Antibiotika

In der Vergangenheit und auch noch gegenwärtig werden Antibiotika nicht nur zu häufig und falsch verordnet, sondern auch recht umfangreich in der Massentierhaltung eingesetzt. Durch diese Umstände haben viele Bakterien Resistenzen entwickelt und reagieren nicht mehr auf das häufig lebensrettende Medikament. Verschiedenste Organisationen wie z. B. die WHO, das Bundesministerium für Gesundheit, Ärztekammern und Krankenkassen mahnen daher zu sorgsamem Umgang mit Antibiotika. Die Aussage, dass Antibiotika bei Endoprothesen vor einer Zahnbehandlung „grundsätzlich“ und „immer“ eingenommen werden müssen, ist daher kritisch zu hinterfragen.

 

Antibiotika vor der Zahnbehandlung bei Endo-Prothesen ‒ ja oder nein?

Hilfestellung gibt die Expertengruppe um Privatdozent Dr. med. Parham Sendi, die klare Empfehlungen für die Praxis erstellt hat.

 

  • Empfehlungen der Expertengruppe um Dr. Sendi
  • Eine zahnärztliche Untersuchung vor Implantation einer Gelenkprothese wird empfohlen, weil dadurch potenzielle Infektionsherde frühzeitig entdeckt und vor Einbringung des Fremdmaterials behandelt werden können.
  • Nach Implantation einer Gelenkprothese sollte der zahnmedizinische Status regelmäßig beurteilt und auf entsprechende Dental- und Mundhygiene hingewiesen werden.
  • Es ist wichtig, zwischen Interventionen wegen einer Infektion und Eingriffen aufgrund einer zahnmedizinischen Krankheit ohne etablierte Infektion zu unterscheiden.
  • Bei Gelenkprothesenträgern mit einer etablierten Infektion (z. B. Abszess) wird zur einer antibiotischen Therapie nach zahnmedizinischem/-chirurgischem Eingriff geraten.
  • Eine antibiotische Prophylaxe bei einem zahnmedizinischen Eingriff ohne etablierte Infektion wird nicht empfohlen.
  • In Ausnahmefällen (Patienten mit multiplen hypothetischen Risikofaktoren für eine septische Streuung mit konsekutiver Gelenkprotheseninfektion) kann eine antibiotische Prophylaxe erwogen werden. Diese Ausnahmefälle sollten mit Fachspezialisten besprochen und eher an einem Zentrum behandelt werden.
 

FAZIT | Eine grundsätzliche antibiotische Prophylaxe bei der Zahnbehandlung von Endoprothesen-Trägern , um Protheseninfektionen zu vermeiden, ist nicht gerechtfertigt. Das Risiko von unerwünschten Wirkungen übersteigt den Nutzen der Antibiose bei Weitem. Gehört der jeweilige Patient jedoch einer der o. g. Risikogruppen an, sollte die Antibiose durchgeführt werden.

 

Weiterführende Hinweise

  • Quelle: Swiss Medical Forum - Schweizerisches Medizin-Forum 2016; 16 (37): 764-770
Quelle: Ausgabe 07 / 2020 | Seite 17 | ID 46397701