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· Fachbeitrag · Arbeitsrecht

Von Vollzeit auf Teilzeit ‒ was ist zu beachten?

von Marie-Christine Reiter, Neuss, www.deinberichtsheft.de

| Möchte eine ZFA ihre wöchentliche Stundenzahl verkürzen, hängt dies häufig mit einer neuen Lebenslage zusammen. Um zu klären, welche möglichen Wege sich hieraus für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber ergeben, stellt Ihnen PPZ in diesem Beitrag die verschiedenen Zeitmodelle vor. |

Arbeitsstunden verkürzen ‒ die Voraussetzungen

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer ‒ auch: Minijobber, befristet Beschäftigte oder Mitarbeiter, die bereits in Teilzeit arbeiten ‒ einen Anspruch darauf, die Arbeitszeit zu reduzieren. Die Voraussetzungen hierfür gibt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) nach § 8 vor:

 

  • Das Arbeitsverhältnis im Betrieb muss länger als sechs Monate bestehen.