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· Fachbeitrag · Erfahrungsbericht

Die neue Auszubildende, Teil 3: Nach der Zusage den Ausbildungsstart vorbereiten

von Sebastian Knop, Zahnarzt mit Hypnosezertifikat (DGH), Dortmund

| Die Entscheidung ist gefallen: Der Chef hat sich für eine neue Auszubildende entschieden und die Kandidatin hat zugesagt. Die Wartezeit zwischen Zusage und Ausbildungsbeginn muss nun genutzt werden, wichtige Formalitäten zu erledigen. |

Ausbildungsvertrag

Am wichtigsten ist selbstverständlich der Ausbildungsvertrag, der bald nach der Zusage geschlossen werden sollte. Er gibt beiden Seiten die Sicherheit, aus einer mündlichen Einigung ein schriftliches Rechtsverhältnis zu machen. Für Ausbildungsverträge gelten strenge Regeln, außerdem müssen sie von der jeweiligen Zahnärztekammer genehmigt werden. Aus diesem Grund gibt es vorgefertigte Formulare, die bei der zuständigen Zahnärztekammer angefordert oder auf deren Homepage heruntergeladen werden können. Erläuterungen zum Ausfüllen der Verträge gibt es gleich dazu - zum Beispiel zu Urlaub und Gehalt der Auszubildenden. Darüber hinaus muss ein Erfassungsbogen ausgefüllt werden, aus dem die Kammer unter anderem entnehmen kann, ob ausgelernte Kräfte und Azubis in angemessenem Verhältnis zueinander stehen.

 

Beachten Sie | Wichtig ist, dass Ausbilder und Auszubildende drei Formulare unterschreiben, die alle an die Kammer geschickt werden. Die Kammer prüft die Verträge, nimmt - wenn nötig - Korrekturen vor (häufig bei den Urlaubstagen), behält ein Exemplar dort und schickt die übrigen beiden an die Praxis zurück. Davon ist eines für den Ausbilder, das andere für die Auszubildende bestimmt. Dieses Vorgehen ist vorgeschrieben, da alle Ausbildungsverträge bei der Kammer registriert werden.