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31.01.2013 · Fachbeitrag · Recht

Ärztliches Attest schon ab dem ersten Krankheitstag

Arbeitgeber können von einem erkrankten Arbeitnehmer bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Attest verlangen. So lautet ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 14. November 2012, Az. 5 AZR 886/11, Abruf-Nr. 123445 . Das BAG hat klargestellt, dass Arbeitgeber ihr Verlangen noch nicht einmal sachlich begründen müssen.