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· Fachbeitrag · Gesetzgebung

Neues Mutterschutzgesetz: Die wichtigsten Neuregelungen für Mitarbeiterinnen einer Praxis

von Dr. Christina Thissen, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Kanzlei am Ärztehaus, Münster, www.kanzlei-am-aerztehaus.de

| Seit dem 01.01.2018 ist das neue „Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzes“ ‒ kurz Mutterschutzgesetz ‒ in Kraft. Das neue bzw. überarbeitete Gesetz hat auch Änderungen gebracht, die Mitarbeiterinnen einer Zahnarztpraxis kennen sollten. Es folgt ein Überblick über die wichtigsten Änderungen. |

Alle Möglichkeiten zur Fortsetzung der Tätigkeit sind zu nutzen

Arbeitgeber müssen jetzt alle Möglichkeiten nutzen, damit schwangere oder stillende Frauen ihre berufliche Tätigkeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres (ungeborenen) Kindes fortsetzen können. Insbesondere im (zahn-)ärztlichen Bereich wird hierzu ein Umdenken erforderlich sein. Bislang wurden Beschäftigungsverbote gegenüber schwangeren Mitarbeiterinnen in Zahnarztpraxen fast reflexartig ausgesprochen. Dieser Automatismus ist jetzt einem dreistufigen Verfahren gewichen:

 

  • Bei Vorliegen einer „Gefährdungssituation“ muss der Arbeitnehmer seit dem 01.01.2018 in einem ersten Schritt die Arbeitsbedingungen durch Schutzmaßnahmen umgestalten.