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· Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen - was bedeutet das für unsere Patienten?

von Ute Blank, Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement, Bielefeld

|a Wie können wir uns von der Nachbarpraxis unterscheiden, welchen Service können wir unseren Patienten noch anbieten? Mithilfe der hier aufgeführten Informationen können Sie in Ihrer Praxis ein individuelles Merkblatt für die Steuererklärung Ihrer Patienten entwickeln. Das Merkblatt geben Sie Ihren Patienten mit der Eigenanteilsrechnung mit oder Sie weisen Ihre Patienten schon bei der Kostenbesprechung für den geplanten Zahnersatz darauf hin. Bedenken müssen Sie dabei § 630c Abs. 3 Patientenrechtegesetz (siehe dazu PPZ 04/2013, Seite 8 ). |

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Gemäß § 33 Einkommensteuergesetz sind notwendige Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen entstehen und über eine entsprechend dem Einkommen und dem Familienstand zumutbare Eigenbelastung hinausgehen, bei der Einkommensteuererklärung auf Antrag als außergewöhnlich absetzbar. Zu den notwendigen Kosten zählen zum Beispiel Krankheitskosten, ohne Rücksicht auf die Art und Ursache der Erkrankung. Die Erstattung von nicht anerkannten Methoden gehört jedoch nicht dazu.

 

Je nach Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder, für die der Steuerpflichtige Kindergeld erhält, mutet der Gesetzgeber jedem Steuerzahler zu, einen Teil der Belastungen selbst zu tragen: die sogenannte zumutbare Eigenbelastung. Sie beträgt: