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· Fachbeitrag · Aufgabenverteilung

Keine Arbeit am Patienten ohne qualifizierte Fort- und Weiterbildungen

von Beate Schulz-Brewing, ZMF, Kiel

| Zahnstein entfernen, Abdrücke, Kinder-Prophylaxe … - alles kein Problem, das machen bei uns sogar schon die Azubis! Dabei dürfen Mitarbeiterinnen ohne Berufsabschluss laut Zahnheilkundegesetz nicht selbstständig am Patienten arbeiten. Erst nach der Abschlussprüfung ist dies in eingeschränktem Maße möglich. Aber auch fertig ausgebildete Kolleginnen bewegen sich ohne qualifizierte Fort- und Weiterbildungen in einer Grauzone und können unter Umständen mit zur Verantwortung gezogen werden. |

Bleiben Sie selbstkritisch

Immer wieder erzählen Kolleginnen, dass sie in den Praxen dazu angehalten werden, delegierbare Aufgaben zu übernehmen, obwohl sie gar nicht die entsprechenden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen besucht haben. Sicherlich freuen sich Auszubildende und Zahnmedizinische Fachassistentinnen, ohne viel Lernen und Aufwand auch mal in die Rolle des Behandlers zu schlüpfen, wenn der Chef dies anbietet und Aufgaben abgeben - also delegieren - möchte. Viele dieser Aufgaben sind interessant und bringen bei Geschicklichkeit auch Anerkennung und Lob.

 

PRAXISHINWEIS | Jede Kollegin sollte sich kritisch hinterfragen und gut abwägen, ob sie den Aufgaben überhaupt gewachsen ist und welche Gefährdungen sowie Nachteile sich daraus für die Patienten, aber auch für sie selbst ergeben. Es gibt eindeutige gesetzliche Bestimmungen, die festlegen, was im Rahmen einer Delegation übertragen werden darf. Die Delegierbarkeit an Mitarbeiter ist im Delegationsrahmen festgelegt.