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07.10.2015 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

Keine Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunwilligkeit

| Verweigert ein Arbeitnehmer nach einer Kündigung bis zum Ende der Beschäftigungszeit seine Arbeitsleistung, entfällt sein Anspruch auf Entgeltfortzahlung trotz gleichzeitiger Krankheit (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2.2.2015, Az. 2 Sa 490/14, Abruf-Nr. 177151 ). |