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· Fachbeitrag · Arbeitsrecht

Arbeitgeber dürfen einheitliche Dienstkleidung vorschreiben

| Arbeitgeber dürfen ihre Angestellten anweisen, einheitliche Dienstkleidung zu tragen. Dies hat das Arbeitsgericht (AG) Cottbus mit Urteil vom 20. März 2012 bestätigt (Az. 6 Ca 1554/11, Abruf-Nr. 122860 ). |

 

Die beklagte Arbeitgeberin hatte ihre Angestellten auf einem Merkblatt über ihre Entscheidung zur Einführung einheitlicher Dienstbekleidung für alle Mitarbeiter informiert. Ein Großteil der Kleidung sollte vom Personal selbst gegen Beleg erworben werden - 200 Euro versprach die Arbeitgeberin einmalig zu erstatten. Die bei ihr langjährig beschäftigte Klägerin erschien zur Arbeit, ohne die Kleidungsvorgaben einzuhalten. Die Beklagte mahnte sie daraufhin schriftlich ab und stellte sie für den Erwerb der Dienstkleidung einen Tag lang von der Arbeit frei. Als sich die Klägerin auch in der Folgezeit nicht an die Dienstkleidungsweisung hielt, erhielt sie von der Beklagten zunächst eine weitere Abmahnung und später eine verhaltensbedingte Kündigung.

Das AG sah die Kündigung als wirksam an. Die Klägerin habe durch die beharrliche Missachtung der Kleidungsvorgaben ihre vertraglichen Pflichten mehrfach verletzt. Unter Berücksichtigung aller Interessen und Umstände des Einzelfalls hielt das AG ihre Weiterbeschäftigung über den Ablauf der geltenden Kündigungsfrist hinaus für unzumutbar. Das AG verwies explizit auf das Weisungsrecht von Arbeitgebern, das diesen erlaube, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung ihrer Angestellten nach billigem Ermessen einseitig näher zu bestimmen, soweit die Arbeitsbedingungen nicht durch Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung oder eines anwendbaren Tarifvertrags sowie gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.

 

Hinweis | Das Urteil bestätigt, dass das Arbeitgeberinteresse an einem einheitlichen Erscheinungsbild aller Angestellten deren individuelles Interesse, während der Arbeit Kleidung der persönlichen Wahl zu tragen, überwiegt.

 

Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 1 | ID 37306510