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05.04.2017 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

Arbeitgeber muss Ironie aus Arbeitszeugnis wieder entfernen

| In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass bei Arbeitszeugnissen dem beurteilten Arbeitnehmer ein Vorschlagsrecht eingeräumt wird. In einem vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm verhandelten Fall war der Arbeitgeber vom Vorschlag des Arbeitnehmers durch Steigerungen nach „oben“ so abgewichen, dass sich der Eindruck von Ironie aufdrängte. So nicht, urteilte das LAG – und verpflichtete den Arbeitgeber zur Korrektur des Zeugnisses (Beschluss vom 16.11.2016, Az. 12 Ta 475/16, Abruf-Nr. 190329 ). |