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· Fachbeitrag · Abrechnung

GOZ soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten: Neuerungen im Überblick

| Der viel diskutierte Referentenentwurf zur Novellierung der GOZ ist am 21. September 2011 vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Im Vergleich zum Referentenentwurf haben sich noch Veränderungen ergeben, wie die nachfolgende Übersicht zeigt. Eines vorweg: Der Punktwert ist leider gleich geblieben. |

Das sogenannte „Zielleistungsprinzip“

Das Zielleistungsprinzip, das in der Praxis immer wieder zu Diskussionen mit privaten Kostenträgern führt, wurde deutlich entschärft. Es heißt jetzt: „Eine Leistung ist methodisch notwendiger Bestandteil einer anderen Leistung, wenn sie inhaltlich von der Leistungsbeschreibung der anderen Leistung (Zielleistung) umfasst und auch in deren Bewertung berücksichtigt worden ist.“

 

Bemessung der Gebühr (§ 5 Abs. 2 GOZ)

Hier entfällt jetzt der notwendige Vergleich des im konkreten Fall benötigten Zeitaufwands mit dem durchschnittlichen Zeitaufwand. Diese Forderung war auch kaum realisierbar, denn es hätte sich die Frage gestellt, wer den durchschnittlichen Zeitaufwand bestimmt.