Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung ‒ im Team Regressforderungen verhindern

von Caroline-Kristina Havers, Fachwirtin für zahnärztliches Praxismanagement sowie Marketing im Sozial- und Gesundheitswesen, Dortmund

| Jede Zahnarztpraxis kann in eine Wirtschaftlichkeitsprüfung geraten. Viele Zahnärzte werden nervös, sobald sie den Prüfbescheid erhalten, denn sie fürchten zu Recht den bürokratischen Aufwand und besonders die Regressforderungen. Der Zahnarzt muss nun einige Maßnahmen treffen, um sich auf die Prüfung vorzubereiten. Wie Sie ihn dabei unterstützen können, erfahren Sie in diesem Beitrag. |

Kurz erklärt ‒ was ist die Wirtschaftlichkeitsprüfung?

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen sind nach § 106 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) dazu verpflichtet, die Wirtschaftlichkeit der vertragszahnärztlichen Versorgung zu überwachen. Unnötige Ausgaben der solidarisch finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung sollen dadurch vermieden werden, dass die Zahnärzte sich an das sogenannte Wirtschaftlichkeitsgebot halten. Dieses ist in § 12 SGB V geregelt:

 

  • Das Wirtschaftlichkeitsgebot laut § 12 SGB V Abs. 1

„(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“