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· Fachbeitrag · Hätten Sie es gewusst?

Prüfen Sie Ihr Praxiswissen!

| In diesem Beitrag stellen wir Ihnen wieder eine Reihe von Fragen zu den wichtigsten Bereichen der Zahnarztpraxis - diesmal unter anderem aus den Gebieten Abrechnung, Patientenbehandlung und zahnmedizinisches Basiswissen. Versuchen Sie - am besten gemeinsam im Team - die richtigen Antworten zu finden. Die Auflösungen mit erläuternden Hinweisen finden Sie im Anschluss an den Fragenteil. |

 

1.

Am Zahn 37 muss eine Wurzelbehandlung durchgeführt werden. Es fehlen im Unterkiefer die Zähne 38, 36 und 48. Der Oberkiefer ist von 17 bis 27 voll bezahnt. Welche der folgenden Antworten ist korrekt?

a)

Die Wurzelbehandlung ist keine Kassenleistung, da keine geschlossene Zahnreihe vorliegt.

  •  

b)

Die Wurzelbehandlung ist eine Kassenleistung, da eine einseitige Freiendsituation durch den Erhalt des Zahns vermieden werden kann.

  •  

c)

Die Wurzelbehandlung ist eine Kassenleistung, da bei Extraktion des Zahns 37 eine festsitzende prothetische Versorgung zum Ersatz von 36 nicht mehr möglich ist.

  •  

2.

Was versteht man unter Osseointegration?

a)

Eingliederung in den Knochen

  •  

b)

Einfügen von Knochenersatzmaterial

  •  

c)

Erfolgreiche Einheilung eines Implantats in den Knochen

  •  

d)

Ausheilung des Knochens

  •  

3.

Welche Möglichkeiten gibt es, Zähne in einem Gebissschema zu dokumentieren?

a)

Internationales Zahnschema

  •  

b)

Zahnschema nach Zsigmondy

  •  

c)

Zahnschema nach Haderup

  •  

d)

Amerikanisches Zahnschema

  •  

4.

Was verstehen man unter Debridement?

a)

Die Reinigung von Wurzelkanälen

  •  

b)

Die Reinigung von Zahnoberflächen

  •  

c)

Das systematische Entfernen sämtlicher harter und weicher supra- und subgingivaler bakterieller Ablagerungen sowie die schonende Säuberung und Glättung infizierter Wurzeloberflächen (Scaling, Root Planing).

  •  

d)

Professionelle Zahnreinigung

  •  

5.

Welche Aufgaben fallen in den Zuständigkeitsbereich der Zahnärztekammer?

a)

Wahrnehmung der beruflichen Rechte und Interessen der Zahnärzte

  •  

b)

Wahrnehmung der Rechte und Interessen der Vertragszahnärzte gegenüber den Krankenkassen

  •  

c)

Festsetzung des Honorarverteilungsmaßstabes

  •  

d)

Regelung der zahnärztlichen Weiterbildung

  •  

6.

Welche Aufgaben fallen in den Zuständigkeitsbereich der Kassenzahnärztlichen Vereinigung?

a)

Fortbildung der Vertragszahnärzte auf dem Gebiet der vertragszahnärztlichen Tätigkeit und Abrechnung

  •  

b)

Begutachtung von Behandlungsfehlern

  •  

c)

Abschluss von Gesamtverträgen mit den Krankenkassen

  •  

d)

Abrechnung mit den Krankenkassen

  •  

7.

In welche Produktklasse des Medizinproduktegesetzes ordnet man ein Elektrotom ein?

a)

Klasse I

  •  

b)

Klasse IIa

  •  

c)

Klasse IIb

  •  

d)

Klasse III

  •  

8.

Was versteht man unter autolog?

a)

Unabhängig

  •  

b)

Vom gleichen Individuum stammend

  •  

c)

Körpereigen

  •  

d)

Selbsttätig

  •  

9.

Wo liegt der nervus alveolaris inferior?

a)

In der Wange

  •  

b)

Im Mandibularkanal

  •  

c)

In der Zunge

  •  

d)

Am Kinn

  •  

10.

Welche Eigenschaften haben Röntgenstrahlen?

a)

Sie breiten sich wellenartig aus.

  •  

b)

Sie sind unsichtbar.

  •  

c)

Sie belichten fotografische Filme.

  •  

d)

Sie breiten sich geradlinig aus.

  •  

e)

Sie können feste Körper durchdringen.

  •  

f)

Sie sind sichtbar.

  •  

g)

Sie können reflektiert und gebeugt werden.

  •  

11.

Um einen Zahn auf einem Röntgenbild möglichst originalgetreu abzubilden, sollte

a)

der Abstand zwischen Film und Zahn gering sein.

  •  

b)

der Abstand zwischen Film und Zahn groß sein.

  •  

c)

der Strahlengang zwischen Zahn und Film winkelig sein.

  •  

d)

der Strahlengang zwischen Zahn und Film annähernd senkrecht sein.

  •  

12.

Was versteht man unter Protrusion?

a)

Distalbiss

  •  

b)

Vorstand der Frontzähne

  •  

c)

Biss- oder Kieferanomalie

  •  

d)

Rücklage der Frontzähne

  •  

e)

Mesialbiss

  •  

 

Die Lösungen

 

Frage 1: Die Antwort b ist richtig. Die Behandlung von 37 ist eine Vertragsleistung, da hierdurch eine einseitige Freiendsituation vermieden wird.

Frage 2: Die Antworten a und c sind richtig. Bei der Osseointegration handelt es sich um einen knöchernen Heilungsprozess, bei dem die Knochenzellen (Osteoblasten) direkt an das Implantat heranwachsen und eine feste Anheftung an der Implantatoberfläche erzielen. Der Begriff entspringt den lateinischen Worten für Knochen (Os) und einbinden (integrare). Die Osseointegration sichert einen dauerhaften, stabilen Halt des Implantats im Knochen. Sie ist unter anderem abhängig von den biologischen Eigenschaften des Knochens, dem Implantatmaterial und der -oberfläche sowie der Primärstabilität eines Implantats.

Frage 3: Die Antworten a bis d sind richtig. Die Zahnschemata im Einzelnen:

  • FDI (Federation Dentaire Internationale): Jeder Quadrant hat eine Kennziffer und jeder Zahn eine Zahl entsprechend seiner Stellung (einzeln auszusprechen - zum Beispiel 26: „zwei-sechs = 1. Molar oben links“).
  • Nach Zsigmondy (1861): Bei Einzelzähnen wird der Quadrant durch einen Haken bezeichnet; Milchzähne werden durch römische Ziffern angegeben.
  • Nach Haderup (1887): Mesial neben die Zahnzahl kommt im Oberkiefer ein „+“, im Unterkiefer ein „-“ (zum Beispiel 4-).
  • American Dental Association (ADA): Die Zähne werden - oben rechts beginnend - im Uhrzeigersinn von 1 bis 32 durchnummeriert. Die Milchzähne erhalten in alphabetischer Reihenfolge die Buchstaben A bis T.

Frage 4: Die Antworten a bis c sind richtig. Unter Debridement (abgeleitet von franz. Debris = Überreste) versteht man die Säuberung einer Oberfläche von Rückständen. In der Zahnheilkunde - besonders in der Endodontie und Parodontologie (surgical debridement) - wird die Bezeichnung für die Reinigung von Wurzelkanälen und Zahnoberflächen (Kürettage, Scaling und Root Planing) von Fremdmaterial, Gewebe und Mikroorganismen gebraucht. Das supra- und subgingivale Debridement beinhaltet die Entfernung des Biofilms sowie aller mineralisierten und nicht mineralisierten Auflagerungen auf Zahn- und Wurzeloberflächen. Dies geschieht mit Hand- und (Ultra-)Schallinstrumenten.

Frage 5: Die Antworten a und d sind richtig. Die Antworten b und c gehören in den Aufgabenbereich der KZVen.

Frage 6: Die Antworten a, c und d sind richtig. Die Antwort b gehört in den Aufgabenbereich der ZÄK.

Frage 7: Die Antwort c ist richtig.

  • Klasse I: Mundspiegel, Sonde, Pinzetten, Abformlöffel, Abformmaterialien, Matrizenbänder und -halter
  • Klasse IIa: Füllungsmaterialien, Zahnersatz, rotierende Instrumente, Mikromotoren
  • Klasse IIb: Röntgengeräte, Elektrotome, Lasereinrichtungen, Dentalimplantate
  • Klasse III: Resorbierbares chirurgisches Nahtmaterial und Knochenersatzmaterial, Herzschrittmacher

Frage 8: Die Antworten b und c sind richtig. Autologes Knochenmaterial ist zum Beispiel körpereigen und stammt somit vom gleichen Individuum ab. Die beiden anderen Begriffe lauten: a = autonom; d = automatisch.

Frage 9: Antwort b ist richtig.

Der Nervus alveolaris inferior - Ast des Nervus alveolaris - liegt im Mandibularkanal im Unterkiefer und tritt am Foramen mandibulae in den Unterkiefer ein, bis er am Foramen mentale wieder austritt.

Frage 10: Die Antworten b, c, d, e und g sind richtig.

Frage 11: Die Antworten a und d sind richtig.

Befindet sich ein Röntgenbild nicht direkt hinter dem zu untersuchenden Objekt, so kommt es durch die Ausbreitung des Strahlenfeldes zu vergrößerten Abbildungen auf dem Film. Bei senkrechtem Strahleneinfall auf Objekt und Film wird das Objekt maßstabsgetreu abgebildet. Bei einem schrägen Strahleneinfall kommt es zu Verzeichnungen, die die Auswertung erschweren.

Frage 12: Die Antworten b und c sind richtig. 

Eine Progression liegt vor, wenn die Frontzähne zur Lippe kippen. Die Protrusion zählt zu den Biss- und Kieferanomalien. Beim Mesialbiss sind alle Zähne des Unterkiefers in Schlussbissstellung nach vorne gerückt. Hingegen rücken die Zähne des Unterkiefers in Schlussbissstellung beim Distalbiss nach hinten. Eine Retrusion ist eine Rücklage der Frontzähne gegenüber der Normalstellung.

Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 16 | ID 29204540