05.02.2019 · Fachbeitrag · Früherkennung
Neue zahnärztliche Vorsorgeleistungen für Kleinkinder
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Anspruch auf zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen auf Kleinkinder zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat ausgeweitet. Drei neue Leistungen sollen zum 01.07.2019 im BEMA zur Verfügung stehen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig