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· Fachbeitrag · Qualitätsmanagement

Gelebtes Qualitätsmanagement in Zahnarztpraxis und Dentallabor verbessert die Zusammenarbeit

von Renate Maier, Freising, www.vismed.eu

| Deutsche Zahnarztpraxen und Dentallabore haben in den letzten Jahren einen Standard in der Zahnmedizin und -technik etabliert, der im internationalen Vergleich einzigartig ist und höchste technische sowie medizinische Standards erfüllt. Junge und moderne Zahnärzte haben längst erkannt, wie wichtig gelebtes Qualitätsmanagement (QM) ist. Sie richten Ihr Praxis-Organisationssystem schon vor Eröffnung der eigenen Praxis ein, weil es Klarheit in den Verantwortungsbereichen schafft, Zeit spart und Behandlungsabläufe transparent macht. Aber wie sieht es mit dem QM im Dentallabor aus? |

Gesetzliche Vorgaben

Für das Dentallabor gibt es strenge Verpflichtungen durch das Medizinprodukte-Gesetz und die Medzinprodukte-Betreiberverordnung: „Das Dentallabor sichert zu, unter Berücksichtigung der in Anhang X der Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Richtlinie) enthaltenen Bestimmungen die Erfahrungen mit Produkten in der der Herstellung nachgelagerten Phase auszuwerten, zu dokumentieren und angemessene Vorkehrungsweisen zu treffen, um erforderliche Korrekturen durchzuführen (§ 7 Abs. 5 MPV).“ Das Dentallabor unterliegt also strengen, aber von den Vorschriften her anders gelagerten Bestimmungen des Gesetzgebers als die Zahnarztpraxis. Die Vorschriften für die Zahnarztpraxen sind im Sozialgesetzbuch V geregelt.

 

MERKE | Vor dem Hintergrund des QM, das für Zahnarztpraxen bis Ende 2010 verpflichtend eingeführt wurde, sollte man das Kernstück der ISO-Norm 9001:2008 beachten: „QM ist kontinuierliche Steigerung der Kundenzufriedenheit“. Die Berücksichtigung dieser Kernaussage ist die Basis einer guten Zusammenarbeit zwischen Labor und Praxis: Wir alle arbeiten zum Wohle der Patienten.