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· Fachbeitrag · Praxishygiene

MAZI-Studie belegt Validierbarkeit der manuellen Aufbereitung

von Marion Werner-Pfadenhauer, Castrop-Rauxel, www.coaching-schmiedel.de

| Kann eine von Menschenhand durchgeführte Aufbereitung standardisiert und validierbar sein? Arbeitet nicht jeder Mitarbeiter anders? Dieser Fragestellung hat sich die TU Dresden angenommen. Im Auftrag der Zahnärztekammern Westfalen-Lippe und Nordrhein sowie der Bundeszahnärztekammer wurden im Zeitraum vom 1. Mai 2012 bis zum 30. April 2013 Untersuchungen mit dem Ziel durchgeführt, festzustellen, ob zahnärztliche Instrumente mit manuellem Verfahren standardisierbar und reproduzierbar sachgerecht gereinigt und desinfiziert werden können. Lesen Sie alles zu den Ergebnissen. |

Forderung nach maschineller Aufbereitung besteht schon lange

Bereits die Anforderungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) an die Hygienemapßnahmen in Zahnarztpraxen aus dem Jahre 2001 verlangten eine maschinelle Aufbereitung der Kritisch-B-Medizinprodukte. In diesen Leitlinien wurden die Zahnarztpraxen den Krankenhäusern gleichgestellt und somit wurde eine maschinelle Aufbereitung verlangt. Gegen diese Forderungen wurde vielfach geklagt, doch sind seitdem einige Entscheidungen in der Rechtsprechung ergangen, die bestätigen, dass die maschinelle Aufbereitung zwingend erforderlich ist.

 

Die überarbeiteten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim RKI und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ von Oktober 2012 haben durch die geänderte Formulierung eine Hintertür geöffnet, die manuelle Aufbereitung zu gestatten. Die neue Empfehlung spricht von einem „geforderten validierten Verfahren der Aufbereitung“. Kann die Zahnarztpraxis beweisen, dass sie Medizinprodukte immer unter gleichen Bedingungen mit immer gleichem Erfolg aufbereiten kann, ist eine manuelle Aufbereitung der Kritisch-B-Medizinprodukte zulässig. Genau an dieser Stelle setzt die MAZI-Studie (= Untersuchungen zur Validierung der manuellen Reinigung und Desinfektion von als „kritisch B“ eingestuften zahnärztlichen Übertragungsinstrumenten im Rahmen der Aufbereitung) an: Kann eine von Menschenhand durchgeführte Aufbereitung standardisiert und validierbar sein?