Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Häufig gestellte Patientenfragen

Schon wieder ein neues Formular! Ist das wirklich notwendig?

von Angelika Schreiber, Hockenheim

| Die Vielfalt an Schriftstücken und Dokumenten überflutet die Verwaltung vieler Zahnarztpraxen und sorgt bei Patienten nicht immer für positive Resonanz. Nichtsdestotrotz sind aktuelle Anamnese-Formulare, OP-Aufklärungsbögen, Heil- und Kostenpläne, Mehrkostenvereinbarungen oder freie Vereinbarungen - um nur einige dieser unterschiedlichen Formulare zu nennen - wichtig. Sie unterstützen den Schutz und die Sicherheit des Patienten, das Behandlungsergebnis, die Rechtssicherheit, die Aufklärung und Information, den Überblick über die Kosten und das Qualitätsmanagement. |

 

Der Patient steht im Mittelpunkt!

Beim Anamnese-Bogen genügt schon ein beiläufiger Hinweis, um Zugang zum Patienten zu gewinnen: „Es geht um Ihren Schutz, Ihre Sicherheit und die Erzielung optimaler Behandlungsergebnisse.“ Erläuterungen zur bestehenden Problematik oder zur Gesundheit des Patienten können sich anschließen. Nicht die Neugier steht im Vordergrund, sondern das Wohl des Patienten. Wenn es Ihnen gelingt, dies zu vermitteln, haben Sie Ihr Ziel erreicht. Der Infektionsschutz der Mitarbeiter und die Ansteckungsgefahr für andere Patienten müssen dabei nicht ausdrücklich erwähnt werden. Solche Hinweise schüren unter Umständen nur die Ängste der Patienten.

 

Das Qualitätsmanagement hilft bei der Auswahl der Formulare

Welche Formulare Sie in Ihrer Praxis für wichtig erachten oder worauf Sie verzichten wollen, bleibt zumindest anteilig der Praxisführung und der angestrebten Rechtssicherheit überlassen. Dabei sollten die Vorgaben des Qualitätsmanagements beachtet werden. Es scheint nicht sinnvoll, auf die Vielfalt der Formulare Bezug zu nehmen. Vielmehr sollten anhand des Anamnese-Formulars einige - hoffentlich hilfreiche - Erklärungen folgen, die den Umgang mit der Bürokratie erleichtern und die Vertrauensbildung zwischen Zahnarzt und Patient fördern.

 

Regelmäßige Aktualisierung ist angezeigt

Während persönliche Daten - wie Adresse, Telefonnummer und Krankenversicherung - bei jedem neu auftretenden Behandlungsfall routinemäßig abgeglichen werden, empfiehlt es sich, auch den Gesundheitsfragebogen in regelmäßigen Abständen - nicht länger als ein bis zwei Jahre - zu aktualisieren. Schließlich lassen weder das Alter des Patienten noch sein Äußeres exakte Rückschlüsse auf seinen Gesundheitszustand zu. Die Frage „Hat sich bei Ihnen etwas geändert?“ führt dabei nicht wirklich zum gewünschten Ergebnis. Bitten Sie den Patienten, das Formular noch einmal zu prüfen. Der Hinweis auf neu hinzugekommene Erkrankungen, Allergien oder Medikamente und die sich daraus ergebenden Vorsichtsmaßnahmen - wie beispielsweise die Reduzierung blutverdünnender Medikamente vor einem chirurgischen Eingriff in Absprache mit dem Internisten - bilden dabei nur die Spitze des Eisbergs.

Quelle: Ausgabe 09 / 2012 | Seite 9 | ID 34964470