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· Fachbeitrag · Der aktuelle Fall aus der Verwaltung

Ein Software-Update muss keine Behinderung der Organisationsabläufe darstellen

von Anna Schmiedel, Dortmund, www.coaching-schmiedel.de

| Der Fall: Die Gemeinschaftspraxis Dr. Müller und Dr. Meier ist täglich von 7:30 bis 20:00 Uhr geöffnet. Das Einspielen des Updates für die Praxissoftware muss am Server vorgenommen und alle anderen Computer des Netzwerks müssen heruntergefahren werden. Da die Praxis karteilos arbeitet und auch der Terminkalender über die Software läuft, kann das nicht während der Sprechzeit erfolgen. Die Verwaltungsmitarbeiterin liest das Update nach der Sprechstunde ein. Je nachdem, wie lange es dauert, bleibt sie bis zum späten Abend in der Praxis und ärgert sich sehr darüber. |

Die Notwendigkeit prüfen

Die Mitarbeiter Ihres Praxissoftware-Anbieters arbeiten ständig an der Weiterentwicklung des Produkts. Nicht immer geschieht es aus der Sicht der Praxis. Manchmal kommen Neuerungen hinzu, die das Herz eines Computerspezialisten höher schlagen lassen, Ihnen in der Praxis jedoch wenig Begeisterung entlocken. Außerdem gibt es Weiterentwicklungen, die Ihrer Praxis nichts nützen, weil Sie die entsprechenden Module gar nicht benutzen.

 

  • Beispiel

Der Software-Hersteller hat die Möglichkeit geschaffen, E-Mails direkt aus der Praxissoftware zu verschicken. Diverse Dokumente - wie Heil- und Kostenpläne oder Rechnungen - können als PDF-Datei mit verschickt werden. Aus Sicherheitsgründen ist jedoch Ihr gesamtes Praxisnetz nicht an das Internet angeschlossen.