Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Datenschutz

Das gilt es bei der Weitergabe digitaler Röntgenaufnahmen zu beachten

von Caroline-Kristina Havers, Fachwirtin für zahnärztliches Praxismanagement sowie Marketing im Sozial- und Gesundheitswesen, Dortmund

| In § 28 Abs. 8 der Röntgenverordnung (RöV) ist geregelt, in welchen Fällen der Patient ein Recht auf vorübergehende Überlassung der Originalunterlagen hat - nämlich im Falle der Weiterbehandlung durch einen anderen Zahnarzt. Aber was ist eigentlich bei der Weitergabe der Unterlagen zu beachten, wenn diese digital sind? Auch digitale Röntgenaufnahmen unterliegen der Aufbewahrungsfrist und der Zahnarzt muss dafür sorgen, dass die Bilder nur von Berechtigten genutzt werden und vor Veränderung, Verfälschung sowie Verlust geschützt sind. |

 

Möglichkeiten der Weitergabe

Ein digitales Röntgenbild kann auf mehreren Wegen ausgehändigt werden:

 

  • 1. Das Röntgenbild kann auf Fotopapier ausgedruckt werden, muss dann allerdings dem Qualitätsstandard nach DIN-Norm 6868-160 entsprechen. Diese Norm gilt auch für analoge Röntgenaufnahmen, die digitalisiert und ausgedruckt werden. Sie soll sicherstellen, dass die ausgedruckten Röntgenbilder