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· Fachbeitrag · Bonitätsprüfung statt Honorarverlust

Contra Zusammenarbeit mit Abrechnungsgesellschaften: So gelingt die Honorarsicherung

von Sebastian Knop, Zahnarzt mit Hypnosezertifikat (DGH), Dortmund

| Der seriös wirkende Finanzbeamte aus der Nachbarstadt lässt sich als Neupatient eine Teleskop-Prothese anfertigen, der schnittige Rechtsanwalt mit dem selbstsicheren Auftreten nimmt als Schmerzfall eine Wurzelbehandlung in Anspruch. Beide geben an, privat versichert zu sein. Doch als die Rechnung kommt, bittet der eine immer wieder um Aufschub bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag, der andere reagiert gar nicht. Über ein gerichtliches Mahnverfahren ist nichts zu holen, denn beide haben bereits eine Vermögensauskunft abgegeben. Wie lassen sich solche Situationen in Zukunft verhindern? |

Abhilfe durch Abrechnungsgesellschaft?

Sind die eingangs geschilderten Fälle einfach nur Pech oder kann man dagegen vorgehen? Ein Patient, der bereits eine Vermögensauskunft (ehemals Offenbarungseid bzw. eidesstattliche Versicherung) abgegeben hat und sich mit dem Wissen in Zahnbehandlung begibt, nicht zahlen zu können, handelt eindeutig betrügerisch. Der Zahnarzt könnte ihn daher wegen Betrugs anzeigen, aber das bringt ihm das Honorar auch nicht zurück. Wie kann man sich also vor solchen Betrügern schützen?

 

Diese Überlegungen trugen vor ein paar Jahren dazu bei, mein Heil bei einer Abrechnungsgesellschaft zu suchen. Neben dem scheinbar sicheren Honorar bestachen für mich die folgenden Vorteile: