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· Fachbeitrag · Arbeits- und Gesundheitsschutz

Aktuelles zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Zahnarztpraxis

von Caroline-Kristina Havers, Fachwirtin für zahnärztliches Praxismanagement, Marketing im Sozial- und Gesundheitswesen, Praxiscoach, Dortmund

| Am 23. Juli 2013 ist die Neufassung der BioStoffverordnung (BioStoffV) und am 31. Oktober 2013 die „Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) in Kraft getreten. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die für die Zahnarztpraxis relevanten und beachtenswerten Neuerungen. |

Neuerungen durch die BioStoffV

Die BioStoffV dient dem folgenden Regelungszweck:

 

  • Biostoffverordnung (BioStoffV)

Die BioStoffV setzt neben der europäischen Richtlinie 2000/54/EG (Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit) auch die europäische Richtlinie 2010/32/EU (Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor) in deutsches Arbeitsschutzrecht um. Sie regelt berufsbedingte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, das heißt im weitesten Sinne mit Mikroorganismen/Krankheitserregern. Sie enthält Regelungen zum Schutz der Beschäftigten bei diesen Tätigkeiten, das heißt zum Schutz vor Infektionen sowie vor sensibilisierenden, toxischen oder anderen die Gesundheit schädigenden Wirkungen. Die BioStoffV teilt biologische Arbeitsstoffe in vier Risikogruppen ein. Auf dieser Basis erfolgen die Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen.