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· Fachbeitrag · Altersvorsorge

Für das Alter vorsorgen - am besten mit Unterstützung des Arbeitgebers

von Margret Urban, 2. stellvertretende Präsidentin, Ressort Tarifpolitik im Verband medizinischer Fachberufe e.V.

| Der Gesetzgeber verpflichtet Arbeitgeber seit der Rentenreform 2002, ihren Mitarbeitern die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) durch Entgeltumwandlung anzubieten. Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. hat auf dieser Grundlage zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnarzthelferinnen im Jahr 2007 einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung für ZFA abgeschlossen, der im letzten Jahr weitere Verbesserungen erfuhr. |

 

Welche Vorteile hat die betriebliche Altersvorsorge?

Für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite fallen nach derzeitiger Gesetzeslage auf den umgewandelten Teil bis zur gesetzlich geregelten Höchstgrenze keine Beiträge für Sozialversicherungsabgaben oder Steuern an. Hier zahlt erst der Rentner beim Erhalt der Leistungen die Steuern und Beiträge zur Krankenversicherung.

 

PRAXISHINWEIS | Arbeitgeber können die betriebliche Altersvorsorge nutzen, um ihre Mitarbeiter an die Praxis zu binden bzw. neue zu gewinnen, indem sie selbst Zuschüsse leisten. Die Mitarbeiter können so für ihr Alter vorsparen, ohne heute große finanzielle Einbußen in Kauf nehmen zu müssen.