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· Fachbeitrag · Praxismanagement

Neue Gesetze, Verordnungen & Co ‒ effizient umsetzen und den Überblick behalten

von Silke Lehmann-Binder, ZQMS-Beauftragte der LZK Hessen

| Die Anforderungen des Gesetzgebers an die Zahnarztpraxen scheinen „ein Fass ohne Boden“ zu sein. So sind gerade in den letzten Jahren die Forderungen an den Hygienestandard, den Daten- und den Arbeitsschutz der Praxen stetig gestiegen. Zurzeit verunsichert z. B. die neue Strahlenschutzverordnung die Praxen. Hinter all diesen Anforderungen verstecken sich Gesetze und Vorschriften, die beachtet werden müssen. Hier den Überblick zu behalten und sie umzusetzen, ist für jede Zahnarztpraxis eine große Herausforderung. Dieser Beitrag gibt Tipps, wie Sie die Aufgabe meistern können. |

Hohe Anforderungen durch Gesetze und Verordnungen

Zu den Gesetzen und Vorschriften, die beachtet werden müssen, zählen u. a. das Infektionsschutzgesetz, die Medizinprodukte-Betreiberverordnung, die RKI-Richtlinien, die Datenschutzgrundverordnung ‒ um nur einige zu nennen. Die ständigen Veränderungen in den genannten Bereichen erschweren es, den Überblick zu behalten. Eben ist man noch davon ausgegangen, dass die Praxis gut aufgestellt ist. Und schon hört man etwas Neues und stellt sich die Frage, ob man in der Praxis alles richtig macht ‒ wie z. B. aktuell die Ablösung der Röntgenverordnung durch die neue Strahlenschutzverordnung.

Informationsquellen kritisch hinterfragen

Immer wieder erhalte ich Anfragen von Zahnarztpraxen zu neuen Verpflichtungen. Leider handelt es sich gelegentlich um Fehlinformationen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Wurden Praxen z. B. von Gesundheitsämtern oder Regierungspräsidien besucht und geben die praxisindividuellen Hinweise an Kollegen weiter, kommt es häufig zu Fehlinterpretationen. Das kann u. a. daran liegen, dass sich die im persönlichen Gespräch mit dem Berater vor Ort besprochenen Punkte nicht alle auch im schriftlichen Protokoll wiederfinden.