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· Fachbeitrag · Neue Versorgungsformen

Betreutes Wohnen und die Zahnarztpraxis: Mehr Zahngesundheit durch Betreuung vor Ort

von Ute Blank, Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement, Sassenberg

| Die Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie die Gesundheitsversorgung werden in den Industrienationen immer besser. Das hat enorme Auswirkungen auf unser Lebensalter. Wir leben heute rund doppelt so lange wie noch vor 100 Jahren. Dadurch werden die Gesundheitsversorgung und die medizinische Forschung immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Darauf muss sich auch die Zahnarztpraxis einstellen. Eine solche Herausforderung sind Patienten, die nicht mehr eigenständig und regelmäßig in die Praxis kommen können und in einer Einrichtung versorgt werden müssen. |

Defizite in der zahngesundheitlichen Betreuung

Zurzeit sind in Deutschland 2.645.000 Menschen pflegebedürftig. Davon leben ca. 750.000 in stationären Einrichtungen. Charakteristische dentale Probleme bei Senioren - unter anderem Zahnhalsdefekte, Zahnfrakturen und Wurzelkaries - resultieren dabei oft aus den eingeschränkten motorischen Fähigkeiten. Einerseits ermöglichen Innovationen in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde immer mehr Menschen auch in hohem Alter eine gesunde und ausgewogene Ernährung. Andererseits stehen aufgrund struktureller Probleme immer weniger Mittel und Möglichkeiten für die zahngesundheitliche Betreuung von Hilfebedürftigen in der stationären Pflege zur Verfügung. Die Pflegezeiten reichen häufig nicht aus, die Zähne und den Zahnersatz ausreichend intensiv zu reinigen. Dazu kommen Akzeptanzprobleme, denn viele Patienten bekommen erst im hohen Alter ihren ersten Zahnersatz.

Betreutes Wohnen

Als betreutes Wohnen werden Wohnformen bezeichnet, in denen Menschen Unterstützung finden, die je nach Lebenssituation unterschiedliche Formen der Hilfe benötigen. Das sind beispielsweise alte, psychisch kranke bzw. seelisch, geistig und/oder körperlich behinderte Menschen, Obdachlose oder Jugendliche. Die Betreuung wird durch Sozialarbeiter, Psychologen, Heilerziehungspfleger, Heilpädagogen, Erzieher, Therapeuten oder Pflegekräfte gewährleistet. In verschiedenen Bundesländern wird die unterstützende Person auch als Sozialbeistand bezeichnet. Die Betreuung soll bei gleichzeitiger Unterstützung zur Bewältigung der individuellen Probleme die größtmögliche Autonomie gewährleisten. Die rechtliche Betreuung ist beim betreuten Wohnen nicht mit eingeschlossen.