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26.09.2018 · Fachbeitrag · Alterszahnheilkunde

Betreuung pflegebedürftiger Menschen: Was darf der Zahnarzt delegieren?

| Auf die Grenzen der Delegation im Rahmen der Betreuung pflegebedürftiger Menschen weist die Deutsche Gesellschaft für AlterszahnMedizin e. V. (DGAZ) in einer aktuellen Stellungnahme hin. Die DGAZ stellt die Notwendigkeit der persönlichen Begleitung durch den Zahnarzt heraus. Pflegebedürftige Menschen seien Hochrisikopatienten. Gerade bei diesen Hochrisikopatienten sind die Grundsätze der Delegation in besonderem Maße zu beachten – in der Praxis und vor allem in der aufsuchenden Betreuung. Laut DGAZ ist Folgendes zu beachten: |