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· Fachbeitrag · Moderne Endodontie in der Praxis

Nur wenn der Patient den Mehraufwand versteht, ist er zur Investition bereit

von Dr. Johannes Löw M.A., Zahnarzt und Wissenschaftskommunikator, Würzburg

| Eine gewissenhafte endodontische Therapie soll zuallererst die Schmerzfreiheit des Patienten bewerkstelligen. Langfristig wird ein stabiles Ergebnis ohne Reinfektion angestrebt, um den Zahnerhalt zu gewährleisten. Ohne finanziellen Mehraufwand ist ein nachhaltiges klinisches Ergebnis - vor allem im Molarenbereich - meistens nicht zu bewerkstelligen. Umso wichtiger ist es, dem Patienten die Pathologie und die modernen Therapiemöglichkeiten zu erklären. Denn Wurzelkanalbehandlungen sind vor allem für ältere Patienten nur als generelle Kassenleistung bekannt. |

Wirtschaftlicher und rechtlicher Hintergrund

Der Faktor Zeit setzt einer optimalen Behandlung als kassenzahnärztliche Leistung häufig eine klare Grenze. Beim Aufsuchen der Kanäle und dem Weg zum Apex ist oft Geduld gefragt. Will man zudem mit kostenintensiven Nickel-Titan-Feilen für eine optimale Reinigung des Wurzelkanalsystems sorgen und die Wurzelkanäle mit thermoplastischem Guttapercha langfristig abdichten, ist eine Behandlung ohne Zuzahlung schlichtweg unwirtschaftlich.

 

Neue endodontische Kassenrichtlinien schränken eine kassenzahnärztliche Behandlung seit 1. Januar 2004 vor allem im Molarenbereich stark ein. Das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V muss demnach immer kritisch vom Behandler geprüft werden. Auch Mehrkostenabrechnungen bei Wurzelkanalbehandlungen sind eigentlich nicht zulässig. Einen Ausweg bietet nur die separate Berechnung von Mikroskopeinsatz, elektrometrischer Längenmessung und Kofferdam. Im Zweifelsfall muss außerhalb der Kassenrichtlinien streng genommen eine komplette Privatrechnung gestellt werden.