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· Fachbeitrag · Zahnersatz

Stegkonstruktion auf vier Implantaten mit einer UK-Cover-Denture-Prothese: Wie ist das zu berechnen?

| FRAGE: „Wie berechnen wir eine Stegkonstruktion auf vier Implantaten mit einer UK-Cover-Denture-Prothese?=“ |

 

Antwort: Implantatgestützter Zahnersatz ist bei einem GKV-Patienten grundsätzlich als andersartiger Zahnersatz anzusehen. Deshalb ist ‒ wie bei einem Privatpatienten ‒ die GOZ die Berechnungsgrundlage. Als Ausnahmefall gehören Suprakonstruktionen bei atrophiertem zahnlosen Kiefer zur Regelversorgung (ZE-Richtlinie 36) und werden nach BEMA abgerechnet; dabei ist der Anspruch im Rahmen der Regelversorgung auf die Versorgung mit Totalprothesen als vertragszahnärztliche Leistungen begrenzt.

 

Bei einer Suprakonstruktion, verankert auf Implantaten in regio 45‒42‒32‒35, mit Verschraubung der Stege auf Kappen könnten z. B. folgende GOZ-Leistungen anfallen: