Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

01.03.2007 | Vorsorge

Privat für den Krankheitsfall vorsorgen?

Sollten Sie mal sechs Wochen krank sein, ist das kein Problem: Der Arbeitgeber zahlt Ihnen Ihr Gehalt weiter. Ab der siebten Woche bekommen Sie dann für maximal 78 Wochen Geld von Ihrer Krankenkasse. Dies entspricht jedoch nicht dem gewohnten Nettogehalt:  

 

Die Kasse übernimmt 70 Prozent Ihres Bruttogehalts bis maximal zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze, höchstens allerdings 90 Prozent Ihres Nettoeinkommens. Hiervon werden noch Ihre Arbeitnehmer-Anteile von jeweils 50 Prozent zur Renten-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherung abgezogen. Von den Beiträgen zur Krankenkasse sind Sie für die Dauer der Erkrankung befreit. Das Ergebnis ist der Nettobetrag, der Ihnen bezahlt wird. Das kann eine große Einbuße bedeuten. Zur Verdeutlichung ein  

 

Rechenbeispiel  

Bruttogehalt  

1.500 Euro pro Monat  

maximal 70 Prozent  

1.050 Euro pro Monat  

Nettogehalt  

900 Euro pro Monat  

maximal 90 Prozent  

810 Euro pro Monat  

810 Euro divid. durch 30 Tage  

27 Euro pro Tag Bruttokrankengeld  

aber...  

Bruttokrankengeld  

27,00 Euro/Tag  

minus 9,75 Prozent  

Rentenversicherung  

2,63 Euro/Tag  

minus 3,25 Prozent  

Arbeitslosenversicherung  

0,88 Euro/Tag  

minus 0,85 Prozent (bei Kinderlosen 0,95)  

Pflegeversicherung  

0,23 Euro/Tag  

minus 0,9 Prozent 

Gesetzlicher Zusatzbeitrag  

2,43 Euro/Tag  

Ausgezahltes Krankengeld  

20,83 Euro/Tag