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01.02.2007 | Vorsorge

Berufsunfähigkeit, die unterschätzte Gefahr: Wie können Sie sich schützen?

Die Berufsunfähigkeit wird nur in etwa 10 Prozent aller Fälle durch einen Unfall verursacht. Ein häufiger Grund ist aber eine Allergie gegen Latexhandschuhe, die Abdruckmasse etc. Oder man greift aus Versehen in eine benutzte Kanüle und zieht sich eine Hepatitiserkrankung zu. Rückenbeschwerden aufgrund der Sitzhaltung während der Stuhlassistenz kommen ebenfalls nicht selten vor.  

 

Wer kommt dann für Sie auf? Sollten Sie vor 1961 geboren sein, haben Sie Anspruch auf die klassische Berufsunfähigkeitsabsicherung, bei der der Begriff enger gefasst ist als bei der Erwerbsunfähigkeit. Für die Jahrgänge ab 1962 gibt es eine ganz klare Grenze zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält, wer zwischen drei und sechs Stunden am Tag tätig sein kann. Eine volle Erwerbsminderungsrente fließt, wenn man weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Bei mehr als sechs Stunden täglich liegt keine Erwerbsminderung vor.  

 

Mit der Tätigkeit ist nicht ausschließlich der Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten gemeint, sondern jede Tätigkeit. Die neuen Regelungen der Erwerbsunfähigkeit erlauben eine Verweisung auf andere Tätigkeiten, ohne dabei die Ausbildung bzw. den sozialen und beruflichen Status zu berücksichtigen. Sie dürfen also auf einen völlig anderen Beruf verwiesen werden, in dem Sie trotz Ihrer Erkrankung noch einige Stunden pro Tag arbeiten können.  

 

Wie wird die Berufsunfähigkeitsrente errechnet?