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31.07.2008 | Steuern und Abgaben

„Chef, lass uns doch ein bisschen sparen!“ Teil 2: Beispiele für steuerfreie Zuwendungen

Im ersten Teil („Praxisteam professionell“ Nr. 7/2008, S. 16 f.) haben wir aufgezeigt, welche Möglichkeiten für steuerfreie Zuwendungen es gibt. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen konkrete Beispiele vor.  

 

Erstes Beispiel: Ihr Chef gratuliert Ihnen zum Geburtstag mit einem schönen Blumenstrauß und einer CD, die Sie sich schon lange kaufen wollten. Für diese nette Geste muss lediglich ein persönlicher Anlass vorliegen und die Geschenke dürfen pro Anlass 40 Euro nicht überschreiten. Persönliche Anlässe gibt es ja schließlich einige – wie Geburtstage, Namenstage, Hochzeitstage, bestandene Prüfungen etc. Dann müssen Sie sich nur noch das passende Geschenk aussuchen, denn Geld darf nicht geschenkt werden. Wobei das Geschenk oder alle Geschenke zusammen pro Anlass nicht mehr als 40 Euro kosten dürfen. Damit meint der Fiskus wirklich keinen Cent mehr!  

 

Der Kaufbeleg kommt in die Buchführung und wird beim Zahnarzt als Betriebsausgabe verbucht. Sie haben ein Geschenk von 40 Euro abgabenfrei bekommen, was einer Gehaltserhöhung von 80 Euro brutto entspricht. Und drei bis vier Anlässe pro Jahr gibt es immer.