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04.09.2018 · Fachbeitrag · Steuern

Tankgutscheine für 8 Monate im Voraus – keine gute Idee!

| Viele Zahnärzte wollen gern gute Leistungen ihrer Mitarbeiter mit einer Zuwendung belohnen. Leider sind grundsätzlich alle Zahlungen an Angestellte steuer- und sozialabgabenpflichtig. Es gibt aber einige wenige Ausnahmen. Eine davon ist in § 8 Abs. 2 Einkommensteuergesetz festgehalten. Danach unterliegen Sachbezüge nicht der Steuerpflicht, wenn sie 44 Euro im Monat nicht übersteigen. |